Justiz Richter-Affäre: NRW-Innenminister muss in den Zeugenstand

Düsseldorf · Ein Untersuchungsausschuss rollt derzeit die Umstände um die Besetzung eines der höchsten Richterämter Nordrhein-Westfalens auf. Nun muss NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) in den Zeugenstand.

Reul soll dem U-Ausschuss Antworten geben im Hinblick auf die Besetzung des Präsidentenpostens am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht. (Archivbild)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Im Untersuchungsausschuss zur sogenannten Richter-Affäre muss an diesem Dienstag (15.30 Uhr) NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) als Zeuge aussagen. Dabei geht es um die Besetzung des Präsidentenpostens am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht. Eine Abteilungsleiterin des NRW-Innenministeriums hatte den Zuschlag des Landeskabinetts erhalten.

Nachdem ein Gutachter zu dem Ergebnis gekommen war, dass die entscheidende Beurteilung der Bewerberin rechtswidrig war, hatte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) das Verfahren gestoppt. Der Kabinettsbeschluss soll aufgehoben werden. Es sollen nun neue Beurteilungen aller drei Bewerber angefordert werden. Die Abteilungsleiterin hatte von Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister ausschließlich Bestnoten erhalten, obwohl diese erst zwei Monate ihre Vorgesetzte war.

„Die Befragung von Minister Reul ist ein zentraler Schritt, um offenzulegen, wie es im Innenministerium zu gravierenden Fehlern bei Beurteilungen und Beförderungen kommen konnte. Es geht darum, systematische Defizite aufzudecken und das Rechtsstaatsprinzip wiederherzustellen“, kündigte für die FDP-Fraktion deren rechtspolitischer Sprecher, Werner Pfeil, an. „Die strukturellen Defizite im Innenministerium müssen umfassend aufgeklärt werden“, so Pfeil.

U-Ausschuss prüft Vorwurf der Vetternwirtschaft

Der Untersuchungsausschuss des Landtags prüft derzeit, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder die Kompetenz der Bewerber. Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann keine durchgreifenden Bedenken gesehen - wurde aber dann vom Bundesverfassungsgericht angewiesen, den Fall noch einmal genauer zu prüfen.

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(dpa)