In Altkleidercontainer entdeckt Sind getötete Babys aus Duisburg Zwillinge?
Duisburg · Waren die beiden toten Babys aus Duisburg Zwillingsschwestern? Eindeutig klären kann das nur eine DNA-Untersuchung. Die Ermittler hoffen, dass sie noch in dieser Woche damit beginnen können.
Im Fall der beiden Babyleichen aus Duisburg wollen die Ermittler herausfinden, ob es sich um Zwillingsschwestern handelt. Dies liege nahe, sagte eine Polizeisprecherin am Montag. Gewissheit soll eine Untersuchung der DNA des in Polen gefundenen Mädchens liefern. Die Staatsanwaltschaft hofft, dass das für die Untersuchung nötige Gewebematerial noch in der laufenden Woche aus Polen eintrifft.
Vor gut zwei Wochen war in einer Altkleidersortieranlage in Polen die Leiche eines neugeborenen Mädchens entdeckt worden. Der Transport war aus Duisburg gekommen. Die Ermittler vermuten, dass das Baby in der Ruhrgebietsstadt in den Container gelegt wurde.
Die Polizei hatte kurz nach der Bekanntmachung des Falls vergangene Woche einen Hinweis auf eine Deutsche aus Duisburg bekommen. Bei einer Durchsuchung der Wohnung der 35-Jährigen wurde am Wochenende ein weiteres totes Baby, ebenfalls ein Mädchen, entdeckt. Die Frau gab an, das Kind zur Welt gebracht zu haben, äußerte sich aber nicht zu dessen Tötung. Sie bestritt zudem, etwas mit dem toten Baby aus dem Altkleidercontainer zu tun zu haben. Ein Richter erließ Haftbefehl wegen Totschlags.
Die Frau wurde durch die Jugendhilfe der Stadt Duisburg betreut. Die Familie habe seit 2014 eine ambulante Familienhilfe, die mehrere Stunden in der Woche eingesetzt worden ist, teilte die Stadtverwaltung mit. Bereits Mitte September sei bei der Familienhilfe der Eindruck entstanden, dass die Frau schwanger sein könnte. Darauf angesprochen, habe sie dies jedoch vehement verneint. Sowohl gegenüber ihren Eltern, mit denen sie in einem Haus wohnte, als auch gegenüber ihren Kindern habe sie eine Schwangerschaft bestritten.
Die Stadt betonte, dass das Jugendamt bei vermuteten Schwangerschaften nach geltender Rechtsprechung nur sehr begrenzte Handlungsmöglichkeiten habe. „Familiengerichtliche Maßnahmen sind nur in äußerst eingeschränktem Maße und nur bei einer nachweisbaren offensichtlichen Gefährdung des ungeborenen Kindes möglich“, hieß es. Im Zusammenhang mit früheren Schwangerschaften habe die Frau jedoch kein kindesschädliches Verhalten gezeigt.
Die Tatverdächtige hat nach Angaben von Staatsanwalt Alexander Bayer drei Kinder: Eine Tochter lebe bei ihr. Zwei jüngere Kinder seien in der Obhut des Jugendamtes. Die Frau habe einen festen Partner. Ob dieser ebenfalls in der Wohnung lebe, sei noch unklar. Gegen ihn werde nicht ermittelt. „Die Gesamtsituation muss aufgeklärt werden“, sagte Bayer. Unter anderem soll ermittelt werden, wer von der Schwangerschaft wusste.