EN-Kreis Alkohol am Steuer ist der Hauptgrund für den Führerscheinentzug
EN-Kreis · Die Führerscheinstelle des EN-Kreises hat im vergangenen Jahr 15 500 Anträge bearbeitet.
Die Beschäftigten der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises haben in 2021 ebenso viele Anträge bearbeitet wie im Vorjahr - rund 15 500 Stück. Darunter: erstmalige Fahrerlaubnisse, Umtausche älterer Führerscheinmodelle in den EU-Kartenführerschein, internationale Führerscheine und Verlängerungen für die Berechtigung, Lastkraftwagen lenken zu dürfen.
„Seit Oktober hat sich die Anzahl der Umtausche von Papierführerscheinen in EU-Kartenführerscheine mehr als vervierfacht. Das liegt daran, dass im Januar die ersten alten Führerscheine ungültig werden. Allerdings haben wir deutlich weniger internationale Führerscheine ausgestellt und ein Teil der in den Lockdowns aufgeschobenen Führerscheinanträge wurde auch im Jahre 2021 offensichtlich nicht nachgeholt“, nennt Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle, Gründe für die konstante Antragszahl.
Mit der Lizenz zum Fahren in der Tasche fielen in den vergangenen zwölf Monaten 632 (Vorjahr 621) Bürger negativ auf. Sie mussten nach Verstößen den Verlust der Fahrerlaubnis verkraften und wurden durch Gerichte oder die Führerscheinstelle zum Laufen verdonnert.
Klarer Spitzenreiter bei den Gründen für diese Entscheidung: Alkohol am Steuer. In sechs von zehn Fällen hatten die Fahrer zu tief ins Glas geschaut. Auf den Plätzen dahinter folgen Drogen (30 Prozent) sowie Unfallflucht oder Nötigung (10 Prozent). „Allerdings“, weist Götte auf einen altersspezifischen Unterschied hin, „bei Fahrern bis 25 Jahren ist das Verhältnis von Drogen und Alkohol nahezu umgekehrt.“
Keine Auffälligkeiten
beim begleiteten Fahren
Gedanken über ihre Fahrerlaubnis mussten und müssen sich auch hartnäckige Verkehrssünder machen. Rund 2100 (2170) Personen erhielten 2021 von der Führerscheinstelle den Hinweis: „Vorsicht mit den Punkten in Flensburg.“ Noch unerfreulicher waren die Nachrichten für 97 (101) Kreisbürger, sie überzogen ihr Konto beim Kraftfahrtbundesamt und mussten ihre Fahrerlaubnis abgeben.
In der Spalte „Fahranfänger“ weist die Statistik 476 (529) Neulinge aus, die innerhalb der Probezeit einmal oder sogar mehrfach auffielen. 32 (35) überstanden ihre Probezeit nicht. Völlig unauffällig bewegten sich hingegen die rund 900 Jugendlichen, die sich für das begleitete Fahren ab 17 Jahren entschieden hatten. In keinem Fall musste die Fahrerlaubnis widerrufen werden. Viele Anträge auf das begleitete Fahren endeten jedoch direkt mit einer Fahrerlaubnis für Volljährige, da durch die coronabedingten Einschränkungen vor dem 18. Lebensjahr keine Fahrprüfung mehr absolviert werden konnte.
Immer wieder erhält die Führerscheinstelle auch Hinweise auf Senioren, bei denen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. „Rund 240 Meldungen bedeuten in diesem Bereich im Vergleich zu 2020 Konstanz“, zieht Götte auch hier eine Jahresbilanz.
Zwei Änderungen, die 2021 Einzug in das Führerscheinrecht hielten, hebt er besonders hervor: Zum einen hatte der Bund die Möglichkeit geschaffen, trotz der Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug auch Schaltwagen fahren zu dürfen. Erforderlich ist dazu jedoch eine mindestens siebenstündige Schulung auf einem Schaltwagen in der Fahrschule und eine erfolgreiche Kontrollfahrt mit dem Fahrlehrer, welche von der Fahrschule für den TÜV bescheinigt wird. Ältere Fahrerlaubnisinhaber werden sich vielleicht erinnern: Eine ähnliche Regelung gab es in Deutschland schon mal bis zum 31. März 1986.
Zum anderen ist der Umtausch der alten Papierführerscheine im Herbst 2021 erstmalig vielen Führerscheininhabern bewusst geworden. Seit Oktober 2021 haben sich die entsprechenden Antragszahlen mehr als vervierfacht.
Hinter den Beschäftigten der Führerscheinstelle liegt ein weiteres bewegtes Jahr mit zahlreichen Corona-Sonderregeln. Betroffen sind vor allem Berufskraftfahrer und Fahrschulen.
Ohne Terminvereinbarung
geht nichts
Und auch für die kommenden Wochen und wohl auch Monate sei man vom eigentlich gewohnten Standard – einfach vorbeikommen und die Angelegenheit in wenigen Minuten erledigen – noch weit entfernt. „Bis auf Weiteres geht ohne vorherige Terminvereinbarung leider nichts. Mit diesem Verfahren können wir die Zahl der Besuche steuern und Mitarbeiter und Bürger schützen“, so Götte.
Die Terminbuchung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.en-kreis.de in der Rubrik „Sicherheit & Straßenverkehr“ möglich.