Kreis Viersen stockt Personal auf Führerschein-Tausch: So gehts einfach

Kreis Viersen · Bis zum 19. Januar müssen einige Jahrgänge ihre alten „Lappen“ gegen EU-Führerscheine tauschen. Damit das zu schaffen ist, bietet der Kreis Viersen eine Online-Antragsstellung an. Den alten Führerscheinn kann man behalten.

Die Tabelle zeigt, wer bis wann seinen Lappen umtauschen muss.

Foto: Kreis Viersen

(ure) Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ausgetauscht werden. Das soll Schritt für Schritt geschehen. Zunächst wird die Umtauschpflicht nach Geburtsjahrgängen organisiert, später richtet man sich nach dem Ausstelldatum. Diese Staffelung entlastet die Bundesdruckerei und auch die Fahrerlaubnisbehörden. Denn immerhin sind in der gesamten Bundesrepublik 42 Millionen Führerscheine umzutauschen.

Der Grund für die Umtauschaktion ist die Umsetzung einer EU-einheitlichen Richtlinie für Führerscheine. In der Europäischen Union sollen diese Papiere ein einheitliches Muster haben. Das soll helfen, die Führerscheine fälschungssicher zu machen. Bis alle Führerscheine in Deutschland umgetauscht sind, ist ein Zeitraum von zwölf Jahren eingeräumt worden.

Ob rosa oder grau – für den Umtausch dieser Papierführerscheine ist der Kreis Viersen zuständig. Angesprochen sind zunächst diejenigen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind. Die Frist läuft hier bis zum 19. Januar 2022. Einige haben den Umtausch bereits erledigt. Derzeit rechnet der Kreis Viersen damit, dass noch rund 13 000 Führerscheine getauscht werden müssen.

Aufgrund des gesteigerten Antragsaufkommens habe man das Personal aufgestockt, teilte der Kreis Viersen mit. Wenn der Führerscheininhaber oder die -inhaberin die persönliche Vorsprache wünsche, könne es dennoch zu Verzögerungen im Ablauf kommen. „Da eine persönliche Vorsprache für den reinen Führerscheinumtausch aber nicht erforderlich ist, bietet der Kreis Viersen die Möglichkeit der Online-Antragstellung“, teilte ein Sprecher mit.

Der alte Führerschein muss mit dem Antrag verschickt werden

Zu finden ist der Online-Antrag auf der Internetseite des Kreises www.kreis-viersen.de. In das Suchfeld gibt man „Führerschein – Pflichtumtausch“ ein. Wenn man die entsprechende Seite ausgewählt hat, findet man unten auf dieser Seite den Begriff „Benötigte Formulare – Antrag online vorbereiten“. Wichtig ist, dass man den Original-Führerschein mitsenden muss. Er wird so schnell wie möglich zurückgeschickt mit dem Vermerk einer zweimonatigen Befristung. Der Rückversand dauere etwa eine Woche, teilte der Kreis Viersen mit. Wer genau in diesem Zeitraum von der Polizei angehalten werde, habe immer noch die Fahrerlaubnis. Es lasse sich schnell nachprüfen, dass der Führerschein auf dem Postweg zwecks Umtausch sei. Also: kein Problem. Diese Prozedur hat allerdings auch etwas Gutes: Man kann den „alten Lappen“ als Erinnerungsstück behalten, denn nach Ablauf der zwei Monate ist er nicht mehr gültig. Aber das Foto dürfte in den meisten Fällen Erinnerungen an Fahrschule und die damalige Zeit überhaupt wecken – schon wegen des Haarschnitts.

Bis man den neuen Führerschein, ein Dokument so groß wie eine Scheckkarte, in den Händen hält, vergehen rund zwei Wochen. Dafür müsse man sich jedoch für den Direktversand von der Bundesdruckerei an die eigene Postanschrift entscheiden. Andernfalls sende die Bundesdruckerei die Karte an die Führerscheinbehörde, also an den Kreis, von dort werde die Post an die eigene Anschrift weitergeleitet. Auf diesem Weg verzögere sich die Lieferung entsprechend. Übrigens: 30,40 Euro kostet der Umtausch.

Wer vor 1953 geboren ist,
hat noch 11 Jahre Zeit

Ein Kuriosum: Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, so ist es auf der Internetseite des Kreises zu lesen. Der Kreis bestätigte lediglich, dass es sich hierbei nicht um eine Besonderheit des Kreises handele, sondern allgemein gelte, und verwies in diesem Zusammenhang auf den Gesetzgeber. Dazu teilte Martina Thöne, Sprecherin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, mit: „Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen.“ Es sei ein pragmatisch orientierter Lösungsansatz, entspannter für Mensch und Amt, erklärte sie.

Der Kreis Viersen weist darauf hin, „dass der Führerschein nichts mit der zugrundliegenden Fahrerlaubnis zu tun hat.“ Dies seien Begrifflichkeiten, die gerne synonym verwendet würden, aber rechtlich zu trennen seien. „Die Fahrerlaubnis ist die durch eine staatliche Behörde erteilte Befugnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges.“ Der Führerschein sei der physische Nachweis über die bestehende Fahrerlaubnis. Es sei wichtig, hier zu trennen: „Der Umtausch des Führerscheins und dessen Befristung auf 15 Jahre hat keine Auswirkung auf das Bestehen der Fahrerlaubnis.“