Schulstart Anmeldefrist für die Erstklässler in Sprockhövel läuft
Sprockhövel · Kinder haben Anspruch auf eine Grundschule in der Nähe.
Seit dem Schuljahr 2008/2009 steht es den Eltern frei, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Dessen ungeachtet hat jedes Kind in seiner Gemeinde einen Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule im Rahmen der festgesetzten Aufnahmekapazität.
2023 schulpflichtig werden die Kinder, die in der Zeit von Oktober 2016 bis einschließlich September 2017 geboren sind. Kinder, die nach September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Sprockhöveler Eltern werden vom Schulträger aufgefordert, ein Anmeldeformular („Gelber Zettel“) auszufüllen und dieses bis zum 26. September an der gewünschte Grundschule abzugeben. Danach werden die Eltern schriftlich von der Schule informiert, wo und zu welchem Termin ihr Kind persönlich angemeldet werden kann. Eltern, die ihr Kind auf Antrag einschulen lassen möchten, sollten sich bis Ende September telefonisch oder schriftlich mit der Schule in Verbindung setzen.
Gemeinschaftsgrundschulen
in Sprockhövel:
Börgersbruch, Dresdener Straße 43, Tel: 02324/9701529; Gennebreck, Zum Sportplatz 10a, Tel: 0202/25241600; Hasslinghausen, Geschwister-Scholl-Straße 6, Tel: 02339/124202; Hobeuken, Hobeuken 11, Tel: 02339/9196700