Geladen sind nur Personen, die Einwendungen erhoben haben, Betroffene und Behörden. Die Bezirksregierung Arnsberg führt das Verfahren auf Antrag des Landesbetriebs Straßen NRW durch. Das Anhörungsverfahren fand im Mai 2009 statt, 34 private Einwendungen waren damals erhoben worden, zudem nahmen Träger öffentlicher Belange Stellung.
Im Erörterungstermin wird zunächst mit den Trägern öffentlicher Belange verhandelt. Danach können die Einwender ihre Bedenken vorbringen. Entscheidungen fallen an diesen Tagen allerdings noch nicht.
Die Grünen haben derweil eine Verkehrsanalyse der L70 veröffentlicht, nach der ein Bau der L 70n nicht notwendig wäre. Red