Der Regionalplan Ruhr nimmt Gestalt an

Kreisverwaltung informierte im Sprockhöveler Stadtarchiv über den Stand der Planungen.

Foto: S. Fries

EN-Kreis/Sprockhövel. Planung ist das halbe Leben. Was für den einzelnen im Alltag gilt, gilt für Behörden und Verwaltungen in deren täglicher Arbeit umso mehr. Wie umfangreich und langwierig eine solche Planung ausfallen kann, darüber gab am Montagabend Petra Soika-Bracht im Stadtarchiv Sprockhövel einen Einblick. Auf Einladung der Lokalen Agenda 21 informierte die Vertreterin der Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr über den aktuellen Stand zur Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr. Und das Thema sei — so schickte sie gleich zu Anfang ihres Vortrages etwas ernüchternd voraus — „sehr, sehr dröge“. Gleichwohl waren mehr als 20 Zuhörer — darunter auch etliche Ratsmitglieder — erschienen, um sich unterrichten zu lassen.

Der Regionalplan ist dabei „das Bindeglied“ zwischen dem übergeordneten Landesentwicklungsplan, der für ganz NRW gilt, und der kommunalen Bauleitplanung, die für die jeweiligen Städte und Gemeinden gültig ist, erklärte Soika-Bracht. Er regelt die planerischen Spielräume für die Bevölkerungsentwicklung und die Wohnbebauung, den Ausbau der Infrastruktur, die Gestaltung von Frei- und Erholungsräumen sowie die Ansiedlung von Gewerbe. Bis zum Jahr 2034 soll der Regionalplan gelten.

Im Mai wurde der erste Entwurf des Plans erstellt, nach Angaben der Expertin liegt mittlerweile ein zweiter Entwurf vor, der allerdings noch nicht in allen Kommunen bekannt sei. Bei der Erarbeitung des Regionalplans Ruhr gibt es zudem eine wichtige Neuerung. Erstmals seit 1966 darf der jetzige Regionalverband Ruhr (RVR) den Regionalplan aufstellen, zuvor übernahmen die drei Bezirksregierungen die Aufgabe, die für das Ruhrgebiet zuständig sind: Das sind die Regierungspräsidien in Arnsberg, Münster und Düsseldorf. Dementsprechend gab es keinen kompletten Regionalplan für das Ruhrgebiet, die Region wurde immer nur bis zur Grenze der jeweiligen Bezirksregierung erfasst.

Laut Soika-Bracht könnte die Verbandsversammlung des RVR (das „Ruhrparlament“) den Regionalplan — wenn es optimal läuft — im kommenden Frühjahr verabschieden. Dem muss dann noch die Landesregierung zustimmen. Sofern das alles klappt, könnte der neue Regionalplan Ende kommenden Jahres in Kraft treten. Das ist freilich noch sehr theoretisch. Sofern die sogenannten Träger öffentlicher Belange größere Einwände erheben, müsste der Regionalplan mehrmals offengelegt werden. Dafür gelten dann immer jeweilige Fristen, die wiederum für Verzögerungen bei der Verabschiedung des Planes sorgen.

Diskussionsbedarf gibt es auf jeden Fall reichlich. Das wurde am Montag am Beispiel „Gewerbegebiete“ deutlich. Wirtschaftsförderin Ingrid Döbbelin verwies darauf, dass die Stadt „de facto keine verfügbaren Gewerbeflächen“ habe. Zwar verweist eine Statistik darauf, dass Sprockhövel im Kreisvergleich mehr als acht Hektar nicht genutzte potenzielle Gewerbeflächen besitzt. Diese Flächen seien aber in der Praxis nicht zu gebrauchen, weil sie sich zum Beispiel in Privatbesitz befinden und nicht verkauft werden — oder weil die Topographie eine gewerbliche Nutzung erschwert oder ganz unmöglich macht. Döbbelin wünscht sich bei der Planung mehr „Flexibilität“ bei der Möglichkeit zur Ausweisung von Gewerbegebieten. Hier bleibe abzuwarten, wie der letztlich vorgelegte Entwurf des RVR aussehen wird.

Die Grünen-Stadträtin Brigitte Altenhein erklärte, dass der Flächennutzungsplan für Sprockhövel aus dem Jahr 1998 stammt und dringend überarbeitet werden müsse. Expertin Soika-Bracht empfahl der Stadt, den Bedarf in diesem Bereich zu artikulieren, damit die Interessen der Kommune bei der Aufstellung des Planes ausreichend berücksichtigt werden könnten. Zudem solle die Stadt prüfen, welche „Tauschflächen“ sie zur Verfügung hat, um neue Gewerbeflächen zu erhalten.