Familie soll im Supermarkt gestohlen haben
Der Schaden soll sich auf zwei gefüllte Einkaufswagen im Wert von je 300 Euro belaufen.
Sprockhövel. Dass Ladendiebe juristisch oft schwer zu belangen sind, zeigte sich nun einmal mehr im Hattinger Amtsgericht. Dort saß in dieser Woche ein Sprockhöveler Ehepaar auf der Anklagebank und musste sich dem Vorwurf des dreifachen Ladendiebstahls verantworten. So sollen die beiden im November vergangenen Jahres im Rewe-Markt an der Hauptstraße gleich dreimal einen voll beladenen Einkaufswagen im Gesamtwert von rund 950 Euro herausgeschmuggelt haben, ohne zu bezahlen.
Beim ersten Mal sollen allein die 35-jährige Ehefrau und ihr am Auto wartender Mann beteiligt gewesen sein, während in den beiden weiteren Fällen auch die elf Jahre alte Tochter in den Supermarkt-Klau einbezogen worden sein soll. Am letzten der drei Tattage war die kriminelle Familie gleich zwei Mal beim vermeintlichen Diebstahl erwischt worden, jedoch aus juristischer Sicht nicht eindeutig verwertbar.
Nachdem der Marktleiter die elfjährige Tochter auf dem Außengelände des Marktes beim mühevollen Herausschieben des schweren Einkaufwagens stellte, griff das Mädchen geistesgegenwärtig in die Gemüseauslage des Außenbereichs und beteuerte, nur kurz nach draußen gegangen zu sein, weil sie den Eisbergsalat vergessen habe. Wieder zurück im Laden sollte nun die Mutter die Initiative ergreifen, indem auch sie ohne zu bezahlen mit vollem Wagen den Markt verließ. „Ich habe nur meine EC-Karte im Auto vergessen und wollte den Wagen nicht einfach stehen lassen“, begegnete die Mutter dem erneut herausgeeilten Marktleiter.
Ins Auto gepackt worden war zu diesem Zeitpunkt noch nichts, so dass der vermeintliche Diebstahl noch nicht vollzogen worden war. Nachdem man zwecks weiterer Aufklärung erneut gemeinsam in den Laden zurückgekehrt war, nutzte die 35-Jährige einen unbeobachteten Moment und verließ den Markt — ohne die Ware. „Ich habe mir bis dahin nichts dabei gedacht. Erst als die Frau weg war, wusste ich, dass da was nicht stimmt“, erklärte der als Zeuge geladene Marktleiter, relativierte jedoch, dass man über die Überwachungskameras von Beginn an ein Auge auf die Familie geworfen habe, weil ein solch beladener Wagen nur sehr selten vorkomme. „Mein Mann ist da ein bisschen gutgläubig. Aber ich wusste da schon, dass die das nicht zum ersten Mal gemacht haben“, berichtete seine Ehefrau sowie Geschäftsführerin des Markts.
Sie nahm sich die Videoaufzeichnungen der vorherigen Tage vor. „Als ich das dann gesehen habe, wurde mir richtig schlecht. Denn diesen Schaden zahl’ ich nicht mal eben aus der Portokasse“, kommentierte die Marktleiterin die aufgezeichneten Videos, auf denen zwei durch eine Frau und ein junges Mädchen herausgeschleuste Wagen mit einem Warenwert von jeweils rund 300 Euro zu sehen sind.
Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass es sich in allen drei Fällen um die gleiche Familie handelt. Vor Gericht verweigerten die Angeklagten jegliche Aussage und ließen durch ihren Verteidiger die Verwendbarkeit der etwas unscharfen Videos anzweifeln. Dieser beantragte die Erstellung eines anthropologischen Gutachtens, was nun unter Einbeziehung eines Sachverständigen eine Vertagung der Verhandlung zur Folge hat.