Flüchtlinge: EN-Kreis will mehr Hilfe
Bürgermeister haben an die Innenminister geschrieben. Städte wollen Flüchtlinge unterstützen — fordern dafür aber finanzielle Zuwendungen.
EN-Kreis. „Die Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises bekennen sich zu ihrer Verpflichtung, Menschen in Not Schutz vor Verfolgung zu gewähren und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.“ Dieses klare Bekenntnis legen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises in einem Schreiben an Bundesinnenminister Thomas de Maizière und NRW-Innenminister Ralf Jäger ab. Gleichzeitig machen sie aber auch deutlich: „Wir stoßen an unsere Belastungsgrenzen, sind eigentlich schon einen Schritt darüber hinaus.“
Als Schritt in die richtige Richtung bewerten die Verwaltungsleitungen die Ergebnisse der Flüchtlingsgipfel des Bundes und des Landes. Hier seien wichtige Entscheidungen getroffen worden, unter anderen um den Städten finanziell stärker unter die Arme zu greifen. Dies werde in dem Schreiben ausdrücklich anerkannt, heißt es von Seiten des EN-Kreises. Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen müsse die Unterstützung aber weiter ausgebaut werden.
Arnim Brux, SPD-Landrat
Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Die vollständige und zeitnahe Erstattung aller Kosten, die im Asylverfahren bis zur Anerkennung als Asylberechtigte oder aber bis zur endgültigen Ausreise entstehen, muss von Bund und Ländern sicher gestellt werden. Die notwendigen Investitionen in die Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten müssen erstattet werden. Erforderlich ist auch, dass die Dauer von Asylverfahren wesentlich verkürzt wird und die Menschen, die aus sicheren Herkunftsländern einreisen, bis zum Abschluss ihrer Asylverfahren in Landeseinrichtungen untergebracht sind.“
Die EN-Städte signalisieren ihre Bereitschaft, auch weiterhin einen Beitrag zur Aufnahme und Integration der Menschen, die in Deutschland bleiben, zu leisten. Dies sei aber nur machbar, wenn ausreichende Finanzmittel für Unterbringung, Betreuung, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, Krankheit, Schul- und Kindergartenbesuch und Jugendhilfeausgaben von Bund und Land fließen würden.
„Die Aufnahme und Unterbringung von Menschen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden, ist insbesondere vor dem Hintergrund unsere Geschichten eine Pflicht, die zu Recht Verfassungsrang genießt. Die damit verbundenen Ausgaben dürfen aber nicht — wie bisher in Nordrhein-Westfalen üblich — vor allem den Kommunen überlassen werden“, sagt Landrat Arnim Brux. Red