Jugendlicher verletzte Freund bei Autofahrt
Der 19-Jährige fuhr los, obwohl sein Mitschüler in der offenen Tür des Fahrzeugs stand.
Sprockhövel. Wie schnell aus einem unüberlegten Spaß folgenschwerer Ernst werden kann, zeigte der gestrige Fall im Hattinger Amtsgericht. Dort saß ein inzwischen 19-jähriger Sprockhöveler auf der Anklagebank und musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Der Fachabiturient der Hattinger Gesamtschule saß im Juni 2017 während einer Freistunde am Steuer eines Kleinbusses, als zwei seiner Kumpels plötzlich auf die Idee kamen, sich auf die beiden Türeinstiege zu stellen. Schauplatz war der Parklatz des Welper Stadions. Der junge Mann fuhr rückwärts an, zunächst langsam und beschleunigte dann auf immerhin 15 km/h. Nach 50 Metern kam es in einer Kurve zu einem leichten Bremsmanöver. Die nicht eingerastete Schiebetür des Busses kam in Bewegung und brachte einen der mitfahrenden Passagiere zu Fall. Dabei zog das Unfallopfer — nun als Zeuge geladen — schwere Prellungen, eine Schädelfraktur sowie eine vorübergehende Schwerhörigkeit davon und musste eine Woche lang im Krankenhaus bleiben.
„Wir haben aus dem Auto heraus laute Musik gehört und wollten unseren Mitschülern beim Sportunterricht zuschauen“, gab der Angeklagte die Stimmung wieder und ergänzte, dass man zur Erhöhung des Spaßfaktors dann auf die Idee des „Bussurfens“ gekommen sei. „So was von bekloppt. Da fehlen mir wirklich die Worte“, kommentierte der Jugendrichter. „Ich hab mir gedacht, dass das Spaß machen könnte“, begründete der Geschädigte seine waghalsige Aktion und ergänzte: „Vielleicht ja auch, um die Mädchen ein bisschen zu beeindrucken.“ Mit dem Fahrer habe er sich längst ausgesprochen, die Angelegenheit aufgearbeitet. So sei man nach wie vor gut befreundet und habe auch die zivilrechtlichen Unfallfolgen durch die Versicherungszahlung eines Schmerzensgeldes bereinigt.
Der beeindruckte Angeklagte zeigte sich vor Gericht reuig und beteuerte, dass er sich seiner Verantwortung als Fahrer bewusst sei. Da er strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war und infolge der jugendtypischen Tat eine Bewertung nach Jugendstrafrecht möglich war, ließen Richter und Staatsanwalt Milde walten und stellten das Verfahren ohne Auflage ein. Der Richter verband sein Urteil mit der Hoffnung, dass dem Angeklagten der Vorfall eine Lehre gewesen sein möge. cw