Prozess in Mömchengladbach Polizistin totgefahren: Lkw-Fahrer zu Haftstrafe verurteilt
Mönchengladbach (dpa) - Nach dem Tod einer jungen Polizistin ist ein Lkw-Fahrer in Mönchengladbach zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Der 49-Jährige habe im Dezember 2017 betrunken ein Polizeiauto gerammt, in dem drei Beamte auf den Lastwagen aus der Ukraine warteten, wie die Richter feststellten. Die 23-jährige Polizistin starb unmittelbar nach dem Aufprall auf der A61 bei Viersen, ihre beiden Kollegen wurden schwer verletzt.
Die Richter sprachen den Lkw-Fahrer aus der Ukraine der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Wegen der rund drei Promille Alkohol im Blut sei er vermindert schuldfähig. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert und betont, wie leid dem Angeklagten alles tue. Auch für die Richter zeigte der Mann „ehrliche Reue“.
Zwei bis drei Sekunden hatte der Lkw-Fahrer Zeit, um zu reagieren, machte der Vorsitzende Richter Ralf Gerads im Landgericht Mönchengladbach deutlich. Doch der Fahrer war an diesem Abend im Dezember 2017 so betrunken, dass er den grauenhaften Unfall nicht verhindern konnte. Sein Laster krachte in das Polizeiauto, das auf dem Seitenstreifen der A61 mit Blaulicht auf ihn wartete.
Der Lkw-Fahrer hatte laut Gericht vorher einen Rastplatz angesteuert und dort eigentlich schlafen wollen. Stattdessen becherte er mit anderen Fahrern. „Der Angeklagte hat zugegeben, dass stundenlang - um es drastisch zu sagen - gesoffen wurde“, sagte Richter Gerads. Der Fahrer hatte Kohle geladen, die nach Belgien musste - ohne Zeitdruck: „Er hätte seinen Rausch ausschlafen und am nächsten Tag weiterfahren können.“
Doch er traf, warum auch immer, die „verhängnisvolle Fehlentscheidung“, und setzte sich gegen 20.30 Uhr ans Steuer. Fast 40 Kilometer fuhr er ohne Unfall, aber in Schlangenlinien über die Autobahn. Andere Autofahrer alarmierten die Polizei. Die Kreispolizei Viersen schickte einen Streifenwagen mit drei Leuten hinaus.
Mit Blaulicht und Abblendlicht standen sie auf dem Standstreifen, als der 39-Tonner von hinten langsam auf den Seitenstreifen herüberzog - aber nicht zielgerichtet auf das Polizeiauto, wie die Richter feststellten. Der Lkw-Fahrer hätte den Streifenwagen erkennen müssen, sagte Gerards. Er bremste, als es schon viel zu spät war. Die Polizistin wurde von einem Gepäckgitter am Kopf getroffen und tödlich verletzt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Lkw-Fahrer kann noch in Revision gehen.