Kriminalität Innenministerkonferenz-Chef gegen niedrigere Strafmündigkeit

Berlin · Laut Polizeistatistik steigt die Gewalt unter Kindern und Jugendlichen. Bremens Innensenator warnt davor, eine bestimmte Schlussfolgerung daraus zu ziehen.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz lehnt eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit ab.

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Trotz zunehmender Gewalt unter Kindern und Jugendlichen ist der Vorsitzende der Innenministerkonferenz gegen eine Senkung des Alters für Strafmündigkeit. „Bei der Senkung des Strafmündigkeitsalters bin ich sehr zurückhaltend“, sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Denn ich glaube, dass wir dieses Problem mit polizeilichen Maßnahmen kaum effektiv angehen können.“

Wenn die Analyse des BKA richtig sei, dass es sich um Spätfolgen der Corona-Zeit handele, dann müsse man mit pädagogischen Maßnahmen darauf reagieren, sagte Mäurer. „Das heißt nicht, dass die Polizei wegschauen sollte, weil wir uns des Themas auch immer aus der Opfersicht nähern müssen.“

Was sagt die Statistik?

Laut der am Mittwoch vorgelegten Polizeilichen Kriminalstatistik ging zwar im vergangenen Jahr die Zahl von Straftaten, bei denen die Polizei Minderjährige als Tatverdächtige festgestellt hat, zurück. Anders verhält es sich bei der Gewaltkriminalität. Bei Jugendlichen gab es hier den Daten zufolge einen Anstieg um 3,8 Prozent. Bei den Kindern sogar um 11,3 Prozent.

Bei der Vorstellung der Statistik sagte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, bei den 15- bis 17-Jährigen zeigten sich psychische Belastungen, die womöglich als Spätfolgen der Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie zu werten seien.

Wie ist die Gesetzeslage?

Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte sich unlängst für eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze von 14 auf 12 Jahre ausgesprochen. Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland mit dem 14. Geburtstag. Im deutschen Strafrecht kann man, auch bei schweren Delikten, nur bestraft werden, wenn man schuldhaft gehandelt hat - und dazu braucht es Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Da Kinder unter 14 diese in der Regel noch nicht haben, hat der Gesetzgeber entschieden, dass diese schuldunfähig sind.

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(dpa)