LKA-Gutachter stellt fest: Unterirdische Hasch-Plantage war „hervorragend“
Verfahren kam durch anonymen Hinweis ins Rollen. Video zeigt Anbau unter Tage.
Sprockhövel/Essen. Am Donnerstag wurde vor dem Landgericht Essen der Prozess gegen John-Christian R. (36) fortgesetzt. Dem Angeklagten wird in diesem Verfahren vorgeworfen, auf einem Gelände an der Straße Huxel eine unterirdische Haschisch-Plantage betrieben und zudem illegal eine Schusswaffe besessen zu haben (die WZ berichtete).
Am zweiten Verhandlungstag trug R. mit ausführlichen Aussagen dazu bei, dass sich das Gericht ein Bild von den Geschehnissen und den Zeitabläufen machen konnte.
Kennengelernt hatten sich R. und der immer noch verschwundene Axel P., der auf dem Grundstück eine Gartenbaufirma betrieb, während einer gleichzeitigen Haftzeit in der Justizvollzugsanstalt Bochum in den Jahren 2006/2007. Nachdem beide aus der Haft entlassen worden waren, nahm P. im März 2011 Kontakt zu dem Angeklagten auf, der zu der Zeit in Schwelm wohnte. Danach arbeitete R. nach eigenen Angaben als Buchhalter für das Gartenbauunternehmen.
Im Mai oder Juni 2011 sei er erstmalig am Huxel gewesen. Zu dem Zeitpunkt seien die Container bereits vergraben und von außen nicht erkennbar gewesen, so R. in seiner Aussage. Erst Ende 2011 habe er von der Existenz der Anlage erfahren, als P. ihm angeboten habe, sich als „Kleingärtner“ Geld hinzuzuverdienen — ein Angebot, das möglicherweise in Zusammenhang mit einer Reise von P. nach Südafrika in dieser Zeit steht. Nachbarn hätten ihm zudem von Tiefladern berichtet, die Container angeliefert haben.
Für die Betreuung der unterirdischen Anlage, bei der „alles elektronisch programmiert gewesen“ sei, habe P. ihm zehn Prozent des Erlöses versprochen. Später habe er einmalig 2000 Euro erhalten. Anfang Dezember 2011 seien die Cannabis-Pflanzen dann geerntet und an holländische Abnehmer verkauft worden, die das Rauschmittel an Coffee-Shops weitergegeben haben sollen. Pro Container habe man 15 bis 20 Kilogramm Material gewonnen, die bis zu 4000 Euro pro Kilogramm wert gewesen seien, so R. Diese Angaben wurden später von einem Gutachter des Landeskriminalamtes (LKA) prinzipiell als plausibel bezeichnet.
Darüber hinaus attestierte der LKA-Sachverständige für Betäubungsmittel der Anlage am Huxel eine „hervorragende Qualität“ und einen professionellen Aufbau. So seien auch Zahl und Beschaffenheit der vorgefundenen Lampen geeignet, überdurchschnittliche Ernteergebnisse zu erzielen.
Der Polizeibeamte, der an der ersten Durchsuchung des Geländes beteiligt war und den Angeklagten als erster vernommen hat, berichtete dem Gericht, dass das Verfahren durch einen anonymen Brief mit sehr detaillierten Hinweisen auf die unterirdische Plantage und ihren Zugang ausgelöst worden sei.
Da das Grundstück von außen nicht einsehbar ist, habe man im Zuge der Vorermittlungen einen nächtlichen Aufklärungsflug mit einer Wärmebildkamera durchgeführt, dabei auch eine geringfügige ungewöhnliche Wärmeabstrahlung im Bereich eines Hauses auf dem Grundstück festgestellt.
Bei der anschließenden Durchsuchung in Anwesenheit des Angeklagten habe man die Anlage entdeckt. Auf einem beschlagnahmten Computer fand sich später eine längere Videosequenz. Das Video, das die Einrichtung der Container zeigt, wurde im Verhandlungssaal vorgeführt, so dass sich das Gericht ein Bild vom Umfang der Anlage machen konnte.