Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale musste 4625 Mal helfen
EN-Kreis. · Die Schützer berichten von Fällen mit Internetversorgern, Energieanbietern und Versandhändlern.
Dreiste Abzocke auf Marktplätzen im Internet. Trotz High-Speed-Werbeversprechen lahmt es beim Down- und Upload im Alltag. Inkassounternehmen drangsalierten nicht nur mit überzogenen Forderungen, sondern legten mit tückischen Ratenzahlungsvereinbarungen weitere Fallstricke aus. Und einmal mehr versuchten Schlüsseldienste, Telefon-Hotline-Betreiber und sogar Schädlingsbekämpfer mit undurchsichtigen Geschäftsmodellen Kasse zu machen. Bei fast 4625 Verbraucheranliegen war die Verbraucherzentrale im Ennepe-Ruhr-Kreis im letzten Jahr Anlaufstelle für Fragen und Probleme. Mit rund 930 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sie sich zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. Denn in einigen Branchen gelingt es dem Einzelnen immer seltener, sein Anliegen selbstständig beim Anbieter vorzubringen.
Probleme mit Internetanbietern kommen häufig vor
Als „gefragter Lotse“ habe sich die Beratungsstelle auch 2018 gezeigt: Denn ihre Angebote hätten geholfen, sich gegen Fallstricke des Verbraucheralltags zu wappnen und gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. „Damit helfen wir keineswegs nur Haushalten mit geringem Einkommen, sondern eröffnen auch finanzielle Spielräume, etwa um fürs Alter vorzusorgen, um sich gegen Risiken wie Berufsunfähigkeit abzusichern oder auch in Maßnahmen zur Energieeinsparung zu investieren“, erläutert Beratungsstellenleiterin Alexandra Kopetzki. Gefragt waren die Hilfestellungen bei ganz unterschiedlichen Ausgangssituationen: Sowohl „Vorinformierte“, die etwa übers Internet schon mögliche Problemlösungen recherchiert hatten und damit dann gescheitert waren, als auch Ratsuchende, die aufgrund vielfältiger Faktoren nur über geringes Potenzial zur Selbsthilfe im Verbraucheralltag verfügen, zählten zur „Kunden-Klientel“.
Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen standen einmal mehr Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt. Nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel – oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Anlass für Beschwerden war vielfach auch, wenn die tatsächliche Leistung und Geschwindigkeit des Internetanschlusses mit den Versprechungen in der Werbung oder des Kundenberaters nicht übereinstimmten. Weil oft mit hohen „bis-zu“-Bandbreiten geworben wurde, sei der Frust groß, wenn angepriesene Highspeed-Verbindungen dann im Nutzeralltag als lahme Enten strandeten. Mit einem Informationspaket begleitete die Beratungsstelle den digitalen Verbraucheralltag, um sich über vertraglich zustehende Geschwindigkeiten zu orientieren. Dabei wurde erklärt, dass das Produktinformationsblatt hierbei verbindliche Grundlage ist und gezeigt, wie man tatsächliche Surfgeschwindigkeiten rechtssicher festhält. Außerdem gab es kompetente Unterstützung bei der gezielten Durchsetzung von Kundenrechten. Gleichzeitig gab die Beratungsstelle Informationen, welche wichtigen Änderungen im Rahmen der neuen Datenschutzverordnung für Verbraucher von Bedeutung sind.
Beim Onlineshoppen auf virtuellen Marktplätzen wurde die Hoffnung auf einen billigen Einkauf zum teuren Vergnügen. So habe die Shopping-App „Wish“ zwar von Mode über Elektronik bis hin zur Deko fürs Heim vieles zwischen 60 und 90 Prozente günstiger als im stationären Handel angeboten, doch das Ordern der billigen Produkte sei Kunden teuer zu stehen gekommen. So beschwerten sich Ratsuchende über überraschend in Rechnung gestellte Zollgebühren, Steuern und Versandkosten, aber auch über monatelange Lieferzeiten und minderwertige Qualität der Waren.
Auch intransparente Preisänderungsmitteilungen von Energieversorgern sorgten 2018 für Verbraucherärger: Vier Unternehmen hat die Verbraucherzentrale NRW daher abgemahnt und gegen drei inzwischen auch Klage eingereicht, weil in den Schreiben der eigentliche Zweck so geschickt verschleiert war, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungsankündigung kaum bemerken konnte. Und so auch sein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zu einem günstigeren Versorger verpasste. Die Beratungsstelle hatte hier anbieterunabhängigen Rat und rechtliche Hilfestellungen parat.
Stromsperren verhindern oder aufheben ist ein Eckpfeiler der Beratung im Rahmen des Landesprojekts: „NRW bekämpft Energiearmut“. Dabei bietet die Beratungsstelle Unterstützung an. Die Fachberaterin für Energiearmut berät und begleitet die Verbraucher bei Gesprächen mit dem Energieversorger und sorgt durch Beratung und Hilfestellung dafür, dass die Versorgung sichergestellt ist. Intensive Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit trug im vergangenen Jahr dazu bei, dass 86 Verbrauchern in 101 Beratungsgesprächen geholfen werden konnte.