Über Ostern in Dormagen Altstadt-Sperrung bei zu viel Andrang
Dormagen · Um ein überfülltes Zons zu vermeiden, plant die Stadt Maßnahmen: die Absperrung einzelner Sitzgelegenheiten, Kontrollen und eine Personenbegrenzung in der Altstadt. Ärger gibt es zudem um Gruppentreffen im Skatepark.
(Red) „Wir werden frühzeitig die Besucherströme regulieren und gegebenenfalls vorübergehend keine Menschen mehr in die Altstadt hineinlassen, sollte der Andrang zu groß werden“, kündigt Ordnungsdezernent Torsten Spillmann an. „Wir hoffen allerdings sehr darauf, dass die Touristinnen und Touristen unserem Aufruf folgen und gar nicht erst nach Zons kommen.“ An den zurückliegenden Wochenenden war insbesondere bei schönem Wetter in der Zonser Altstadt sehr viel los, sodass die Einhaltung der Corona-Regeln nicht immer beachtet wurden. Daher bittet die Stadt weiterhin darum, von touristischen Besuchen abzusehen und den Osterspaziergang in der eigenen Umgebung zu machen. An allen Ostertagen kontrolliert das Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei in allen Dormagener Stadtteilen verstärkt die Einhaltung der Corona-Regeln. „Wir haben zusätzliche Kräfte im Einsatz, um je nach Situation entsprechend reagieren zu können“, erklärt Spillmann.
Zusätzlich appelliert das Ordnungsamt der Stadt an alle Nutzer des Horremer Skateparks sowie des Dirtparks, die geltenden Corona-Vorschriften zu beachten. Derzeit seien die Sportanlagen regelmäßig überfüllt. „In den nächsten Tagen kontrollieren unsere Kräfte vom Ordnungsamt, auch mit Unterstützung der Polizei, verstärkt im gesamten Stadtgebiet, auch im Bereich des Skate- und Dirtparks. Sollten die Anlagen überfüllt sein, müssen wir sie leider schließen“, warnt Pressesprecher Nils Heinichen.
„Wir beobachten zum Teil allein auf den beiden Skateanlagen 50 bis 60 Personen gleichzeitig“, sagt Torsten Spillmann. „Aufgrund der Corona-Auflagen dürfen sich aktuell jedoch nur maximal 14 Personen im neuen und 20 Personen im alten Skatepark sowie 49 Personen im Dirtpark aufhalten. Deshalb müssen wir uns vorbehalten, die Anlage temporär zu schließen, sollte es in den kommenden Tagen erneut zu voll werden.“
Spillmann weist darauf hin, dass Sport unter freiem Himmel laut der aktuellen Coronaschutzverordnung mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt ist und ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen den einzelnen Sportlern beziehungsweise Sportlergruppen eingehalten werden muss.
Immer wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist zumindest eine Alltagsmaske zu tragen. „Ich habe Verständnis dafür, dass es vor allem die Jugendlichen nach draußen zieht. Angesichts der steigenden Infektionszahlen und der gefährlichen britischen Mutante müssen wir dennoch Menschenansammlungen dringend vermeiden“, so Spillmann.