Wiederholt Schafe gerissen Urteil in Düsseldorf: Wölfin „Gloria von Wesel“ darf weiterleben

Düsseldorf · Ein Schäfer vom Niederrhein hat geklagt, weil mehrere seiner Tiere durch eine Wölfin getötet wurden. Ein Gericht in Düsseldorf hat sich aber gegen einen Abschuss entschieden - aus einem bestimmten Grund.

Die Wölfin „Gloria“ amtlich unter dem Kürzel GW 954 erfasst. Wolfsfans haben das Tier „Gloria von Wesel“ getauft.

Foto: dpa/Sabine Baschke

Wölfin Gloria am Niederrhein darf weiterleben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Schäfer Kurt Opriel hatte beantragt, dass das am Niederrhein lebende Tier als Problemwolf entnommen wird. Dies hätte die Tötung der Wölfin bedeutet. Die Wölfin hatte wiederholt Schafe des Schäfers gerissen, seinen Angaben zufolge bislang 26 Tiere.

Das Gericht sei nicht überzeugt, dass dem Schäfer auch in Zukunft ernsthafter Schaden droht. 2020 habe es nur noch einen Vorfall gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wölfin auf das Reißen von Schafen spezialisiert habe.

Der Schäfer wollte den Kreis Wesel verpflichten, eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen, damit die Wölfin getötet werden darf (Az.: 28 L 2558/20).

Der Wolf gehört zu den streng geschützten Tierarten. Grundsätzlich ist seine Tötung verboten. Das nationale und europäische Artenschutzrecht lässt eine Tötung nur in Ausnahmefällen zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)