Verkaufsoffene Sonntage OVG schaltet Kommunalaufsicht ein
Münster/Düsseldorf · Im Streit um weitere verkaufsoffene Sonntage bis Ende des Jahres hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Fall die Kommunalaufsicht eingeschaltet.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wollen die Verwaltungsrichter wissen, welche Maßnahmen der Kreis Herford im Fall der in dem Kreis liegenden Stadt Bünde ergreift. Möglich wäre eine Anweisung an den Bürgermeister.
Bünde hatte von Anfang September bis Ende November vier verkaufsoffene Sonntage beschlossen. Die Gewerkschaft Verdi geht dagegen - wie auch gegen geplante Öffnungen in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen - mit Klagen vor. Im Fall Bünde hatte der Bürgermeister Medienberichten zufolge rechtliche Bedenken geäußert, dennoch hatte die Politik die Öffnungen beschlossen. Das OVG hatte zuletzt mehrfach verkaufsoffene Sonntage, die nicht an einen besonders Anlass wie Feste, Handwerker- oder Jahreszeitenmärkte gekoppelt sind, gekippt.
Eine Entscheidung über Geschäftsöffnungen am 27. September in Bünde und auch rückwirkend zu den bislang durchgeführten verkaufsoffenen Sonntagen will das OVG in dieser Woche verkünden.
Das NRW-Wirtschaftsministerium hatte im Sommer per Erlass vier verkaufsoffene Sonntage bis Ende des Jahres 2020 erlaubt, um Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie zumindest zum Teil ausgleichen zu können. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts hatten diese Pläne zahlreicher Gemeinden und Städte zuletzt per Eilverfahren gekippt. Ungewohnt deutlich hatte das OVG in seinen Beschlussbegründungen mehrfach auf die verfassungsrechtliche Ordnung hingewiesen.
Die obersten Verwaltungsrichter berufen sich auf die im Grundgesetz verankerte Arbeitsruhe am Sonntag. Zuletzt hatte auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entsprechend entschieden und hohe Hürden für eine Sonntagsöffnung bekräftig.