Einigung von Bund und Ländern Wer bisher durch das Raster gefallen ist, kann jetzt doch Coronahilfen bekommen

Berlin · Die Politik bringt ein weiteres Förderinstrument auf den Weg. Die Regie liegt dieses Mal bei den Ländern.

 Wer bisher keine Coronahilfen bekommen hat, hat jetzt eine zweite Chance.

Wer bisher keine Coronahilfen bekommen hat, hat jetzt eine zweite Chance.

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Der milliardenschwere Härtefallfonds bei den Coronahilfen ist unter Dach und Fach. Das Programm sei einsatzbereit, schrieb Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Donnerstag in einem Brief an seine Amtskollegen in den Ländern. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Hilfen sind für Firmen vorgesehen, die bei den Förderprogrammen bisher durchs Raster fallen.

Der Fonds hat ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro. Der Bund stellt den Ländern dafür einmalig Mittel in Höhe von 750 Millionen Euro zur Verfügung, die Länder steuern den gleichen Betrag bei. Mit den Hilfen sollen dem Brief zufolge Härten abgemildert werden, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind oder entstehen.

Laut Brief können die Länder künftig in Einzelfällen in eigener Regie unter „Billigkeitsgesichtspunkten“ gezielt solche Unternehmen unterstützen, die dies benötigen - wenn „aufgrund von ganz besonderen Fallkonstellationen“ das bestehende Förderinstrumentarium nicht entsprechend greife.

„Die Möglichkeit von Härtefallhilfen bilden eine wertvolle Ergänzung zu dem bestehenden Corona-Schutzschirm des Bundes und der Länder, mit dem wir bereits die weit überwiegende Zahl der Unternehmen erreichen und ihnen durch die Krise helfen“, so Altmaier. Er hatte den Fonds Mitte Februar vorgeschlagen.

Die Wirtschaftsminister in den Ländern werden gebeten, bis diesen Freitag eine Rückmeldung zu geben, ob sie das Programm in ihrem Land umsetzen wollen. Dazu soll dann eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem jeweiligen Land geschlossen werden.

Derzeit fallen im komplexen Fördersystem mitunter Unternehmen durchs Raster, weil sie bestimmte Kriterien nicht erfüllen oder nur knapp verfehlen. Künftig sollen Länder Einzelfallentscheidungen über Härtefallhilfen treffen können. Diese richten sich nicht an bestimmte Branchen. Es ist aber anzunehmen, dass besonders Firmen aus den Branchen die Härtefallhilfen beantragen, die wegen des Lockdowns besonders betroffen sind - also etwa aus dem Gastgewerbe.

Antragsberechtigt sind nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige, die eine coronabedingte „erhebliche finanzielle Härte“ erlitten haben - das seie außerordentliche Belastungen, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Höhe der Unterstützungsleistung sollte „im Regelfall“ 100 000 Euro nicht übersteigen.

(dpa)