Das Gericht sprach ihn der sexuellen Nötigung und Nötigung schuldig. In das Urteil einbezogen wurde eine frühere Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen.
Zuvor hatte er nach ihrer Schilderung dafür gesorgt, dass sie von seinem Elektroschocker wussten und hatte während des Tätowierens ständig über sexuelle Themen gesprochen. Eine der Zeuginnen war nach dem Vorfall traumatisiert, hatte Angstzustände und brauchte eine Therapie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.