Elmar Schulze: Anmerkungen des ehemaligen Kämmmerers
Dr. Elmar Schulze ist ehemaliger Stadtdirektor und Stadtkämmerer der Stadt Wuppertal.
Anmerkungen zur desolaten Finanzlage der Stadt Wuppertal und anderer Kommunen in NRW: Ihre Berichte "Bürgervereine kritisieren Rüttgers" und "Stadtfinanzen: Präses fordert Gerechtigkeit"
Die im Betreff genannte Problematik bereitet vielen interessierten Bürgern große Sorgen, nicht nur in Wuppertal, da eine größere Zahl von Kommunen im Lange in ähnlicher Weise massiv betroffen ist. Mit Recht berichten Sie seit einiger Zeit zu diesem Thema, heute über die Forderungen von Herrn Prof. Baumann vom Stadtverband der Wuppertaler Bürger- und Bezirksverbände und jene von Präses Schneider. Als ehemaliger Stadtkämmerer von Wuppertal, der 28 Jahre lang dieses Amt innehatte und darüber hinaus viele Jahre im Finanzausschuss des Deutschen Städtetages, zuletzt als dessen Vorsitzender (bundesweit), engagiert war, verfolge ich diese Entwicklung mit größter Sorge.
Ich erlaube mir deshalb, Ihnen hiermit meine Gedanken vorzutragen, nicht mit dem Ziel, dass man von mir einen Leserbrief findet; es geht mir um die Sache. Die nachfolgenden Ausführungen mögen Ihnen als ergänzendes oder Hintergrund-Material für Ihre weitere vermutlich noch vielfältige Berichterstattung und gelegentliche Kommentierungen dienen, da das Thema vermutlich so bald nicht erledigt sein wird. Sie dürfen unabhängig davon jedoch gern jederzeit den einen oder anderen Hinweis meiner Darlegungen "mit Ross und Reiter" verwerten.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen zu einem vertiefenden Gespräch gern zur Verfügung.
Zu dem zitierten Artikel "Bürgervereine kritisieren Rüttgers" darf ich anmerken, dass ich Herrn Prof. Baumann in vollem Umfange zustimme. Ich hatte schon vor etlichen Wochen mit ihm Kontakt und bin dabei zu einer absolut übereinstimmenden rechtlichen Bewertung gekommen. Es ist längst Zeit für einen rechtlich formalen Vorstoß gegen das Land. Im Rahmen der Gedenkstunde zum 3. Oktober 2009 hat Herr Oberbürgermeister (OB) Jung in der Stadthalle zum Thema der desolaten Stadtfinanzen deutlich Stellung genommen und die hierfür vorrangig Verantwortlichen in Düsseldorf konkret genannt, stärker und klarer wohl als bisher, und gesagt, man werde noch vor der Landtagswahl (Mai 2010) das Land deutlich ansprechen und auf eine konkrete Antwort noch vor der Landtagswahl dringen. Die WZ hat damals darüber berichtet. Ich habe Herrn OB Jung mehrfach in dieser Richtung ermuntert und dabei nachhaltig den Klageweg empfohlen.
Die Vertreter der Stadt, vorab der OB, haben nach meiner festen Überzeugung allen Grund, sich mit Nachdruck an das Land zu halten, da dieses eindeutig in der Pflicht steht, betroffenen Kommunen in einer extrem schwierigen, ja inzwischen ausweglos erscheinenden Lage angemessen zu helfen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Kommunen selbst alle zumutbaren Anstrengungen zur Eigenhilfe unternommen haben und sich zu einer disziplinierten dauerhaften Haushaltsführung verpflichten. Selbstverständlich muss jede betroffene Stadt entsprechende Sparpakete vorlegen und umsetzen, die naturgemäß umfangreiche Härten enthalten müssen.
Das "Nachgraben" nach Ursachen aus der Vergangenheit hilft akut nicht weiter. Hinterher haben immer viele dies und das besser gewusst. Ein (ehemaliger) Kämmerer hat reiche Erfahrung darin, dass er vielfältig auf die Ausgaben-Bremse treten wollte, der Rat ihm aber aus unterschiedlichen Gründen dabei nicht folgte. Für die Position gegenüber dem Land ist zudem von maßgeblicher Bedeutung, dass die Aufsichtsbehörde in früheren Jahren die Haushalte genehmigt hat.
Nach meiner Überzeugung haben Kommunen, die sich in absehbarer Zeit nicht selbst aus der Misere retten können, eine verfassungsrechtlich gesicherte Position gegenüber dem Land. Verfassungsrechtler sprechen von einer "Einstandspflicht des Landes für faktische Insolvenz von Kommunen." Das kann ich belegen, indem ich auf eine von mir verfasste Broschüre von 2006 hinweise. Dabei darf ich zu einer persönlichen Bewertung jener Schrift deren Entstehungsgeschichte aufzeigen. Diese Veröffentlichung mit dem Thema "Kommunen vor dem Kollaps" kam bereits vor mehr als drei Jahren heraus, als die Entwicklung auf dem internationalen Finanzsektor mit ihren erheblichen Auswirkungen auch auf die Kommunen noch gar nicht absehbar war. Inzwischen ist die Problematik sehr viel größer.
Die Schrift kam zustande, als ich längere Zeit als persönlicher Berater des Vorstandsvorsitzenden einer Bank tätig war, die tradigionsgemäß als Staatsfinanzierer fungierte, die Hypothekenbank in Essen AG - "EssenHyp", die inzwischen im Konzert der Commerzbank aufgegangen ist. Der Vorstand dieser Bank machte sich - schon damals - erhebliche Sorgen um die Bonität der Gemeinden.
Zu dem Auftrag speziell an mich kam es, wie man mir sagte, nicht nur wegen meiner früheren Arbeit als Fachjurist auf dem kommunalwissenschaftlichen Sektor (Kommunal-wissenschaftliches Institut der Uni Münster) und an der Uni Wuppertal als Lehrbeauftragter, sondern vor allem deshalb, weil ich mit einer Dienstzeit von 30 Jahren als Stadtkämmerer - davon bis zur Pensionierung 28 Jahre in Wuppertal - die in Deutschland längste einschlägige Erfahrung gesammelt hatte und in diversen überörtlichen Gremien tätig war (z.B. als Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Städtetages, also bundesweit).
Im Rahmen jener Beratertätigkeit hatte ich eine Reihe von Gutachten vorzulegen, die von mir im Auftrage der Bank schließlich zu der Broschüre zusammen geführt worden sind, die dann von der Bank bundesweit bei Institutionen des Bundes und der Länder verteilt worden ist. Die öffentliche Vorstellung der Schrift erfolgte im Hause der "EssenHyp" in einer medienwirksam aufgemachten Veranstaltung, bei der neben dem Vorstandsvorsitzenden der Bank und mir auch der Staatssekretär des Innenministeriums NRW, Brendel, referierte.
Die damals schon bald in einer 2. Auflage erschienene Broschüre enthält eine Fülle von Denkansätzen für die kompetenten Politiker von Bund, Ländern und Gemeinden zur "Überwindung der Finanzkrise", nicht vornehmlich durch höhere Einnahmen oder Finanztransfers. Sie zeigt auch das Ergebnis einer eingehenden Untersuchung der Frage auf, welche Konsequenzen eine faktische Insolvenz von Kommunen hat. Ich freue mich, dass die Fachjuristen der Bank das Ergebnis und die Begründung meiner Ausarbeitung damals nach kritischer Prüfung bestätigt haben.
Einen Auszug aus der genannten Schrift zum Komplex "Einstandspflicht des Landes für faktischer Insolvenz von Kommunen" füge ich bei.
Ich wundere mich ein wenig darüber, dass die örtlich Verantwortlichen die vorstehend erläuterte Position meines Erachtens bislang nicht hartnäckig genug vornehmen ließen. Und ich wundere mich auch darüber, dass ein "Aufschrei" der Landtagsabgeordneten aus den besonders betroffenen Städten kaum zu vernehmen ist; das gilt ähnlich für die Abgeordneten im Bundestag.
Direkter Ansprechpartner beim Land ist der Innenminister, der für die Organisation und das Funktionieren des Staates, dessen Bestandteile die Kommunen verfassungsrechtlich sind, zuständig und darüber hinaus konkret auch "Kommunalminister" ist; bei ihm ist die Kommunalaufsicht angesiedelt.
Im Klartext heißt das: Als letztes Mittel zur Bekräftigung der genannten rechtlichen Ansprüche muss auch der Rechtsweg in Betracht gezogen werden. Immerhin hat es in den 1980er Jahren eine erfolgreiche Klage zum Verfassungsgerichtshof NRW in Münster gegeben: Damals wurden Regelungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes als verfassungswidrig bewertet. Das Land musste als Folge dieser Entscheidung mehr als eine halbe Milliarden DM (537 Mio.) an benachteiligte Gemeinden zahlen, darunter rund 30 Millionen DM an Wuppertal. Die WZ-Berichte aus jener Zeit hierzu liegen mir noch heute vor, da ich dieses Verfahren seinerzeit federführend für mehrere Städte in NRW betrieben haben.
Ergänzend sei auf das Verhalten des deutschen Staates - des Bundes wie der Länder - bei der Krise der Bankenwelt hingewiesen. In Kurzform: Führende Bankmanager haben zum Teil unter Aufsicht staatlicher Vertreter in den Gremien, durch unverantwortliche Geldgeschäfte - "Zocken" - Milliarden in den Sand gesetzt. Ihnen wurde mit hohen Mrd.-Beträgen geholfen mit der Begründung, diese Banken seien für das Funktionieren des Wirtschaftslebens unverzichtbar. Für das ordnungsgemäße Funktionieren des Staates selbst sind handlungsfähige Kommunen erst recht unverzichtbare Grundlage. Aus logischen Gründen ist der Staat in der Verantwortung, notleidenden Kommunen wieder zur Handlungsfähigkeit zu verhelfen. Im Grundgesetz ist übrigens festgelegt, dass im Bundesgebiet eine "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse" anzustreben ist; das gilt innerhalb eines Landes umso mehr.
In diesem Zusammenhang darf ich auf die aktuelle Aussage des Repräsentanten der Evangelischen Kirche im Rheinland, Präses Nikolaus Schneider, hinweisen. Wie Sie in Ihrer heutigen Ausgabe berichten, hat er mehr Gerechtigkeit bei der finanziellen Ausstattung von Städten gefordert und konkret gefragt, "ob das Verfassungsgebot gleicher Lebensverhältnisse im Land noch Realität ist" (Lokalteil Seite 16). Diese Frage ist eindeutig zu verneinen.
Zum oft zu hörenden Vorwurf der "hausgemachten Verursachung" sei angemerkt, dass die Kommunen seit vielen Jahrzehnten in zunehmendem Umfang durch zwingende Vorgaben von Bund und Land belastet worden sind. Das sind Aufgaben, denen sich die örtliche Ebene nicht entziehen kann. Steigende Fallzahlen in der Sozialhilfe etwa auf der einen Seite und wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen auf der anderen Seite lassen sich nicht durch "Kreativität" in Einklang bringen. Wer im Bund oder beim Land feste Zahlungspflichten für die Gemeinden anordnet, muss auch für die Möglichkeit der Erfüllung sorgen. Das hat schon der damalige Bundespräsident Prof. Herzog öffentlich angeprangert mit der Kurzform, wer die Musik bestlle, müsse sie auch bezahlen.
Das gilt uneingeschränkt auch heute noch. Es ist wichtig, die Verantwortlichen in Bund und Land immer wieder und mit allem Nachdruck auf diese Zusammenhänge aufmerksam zu machen. Das erhoffe ich mir auch von Ihnen, allerdings auch von der Zentralredaktion in Düsseldorf, der ich umgehend eine Kopie dieses Briefes zuleiten werden.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich wegen der Brisanz des Themas und seiner Bedeutung für alle Bürger im Tal - und auch anderswo im Lande - umfassend geäußert habe.
Herr OB Jung erhält eine Kopie zu seiner persönlichen Information.
Dr. jur. Elmar Schulze