Sport und Corona Die meisten Coronaschutzregeln fallen auch im Sport
Neue Coronaschutzverordnung sieht unter anderem keine Zuschauerbeschränkungen mehr vor. Gefragt ist weiter Eigenverantwortung.
Mit der neuen Coronaschutzverordnung NRW, die seit dem 19. März und einstweilen bis einschließlich 2. April gilt, sind für den Sportbetrieb folgende Lockerungen vorgesehen. Darauf weist der Stadtsportbund Wuppertal hin:
Grundsätzlich sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich beachtet werden.
Maskenpflicht draußen entfällt
Die Maskenpflicht im Freien entfällt. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt außer bei der Sportausübung grundsätzlich bestehen.
Auf die Maskenpflicht in Innenräumen kann nur verzichtet werden bei Veranstaltungen mit höchstens 1000 Personen, wenn der Zugang auf immunisierte Personen beschränkt ist, die zusätzlich über einen negativen offiziellen Testnachweis verfügen oder als getestet gelten (2Gplus).
Zugangsbeschränkungen (ab 18 Jahre):
Für die Sportausübung im Freien entfallen die Zugangsbeschränkungen, das heißt auch die 3G-Regelung fällt weg.
Für die Sportausübung in Innenräumen gilt die 3G-Regelung (geimpft, getestet oder genesen).
Die 3G-Regelung für Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Freien oder in Innenräumen bleibt bestehen.
Auslastung
Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden.