Fußball-Kreisliga Kreisliga A: Mindestens vier Absteiger
Wuppertal · Fußballkreis legt die Abstiegsregelung fest und wehrt sich gegen Kritik an der Staffelteilung.
Der Fußballkreis Wuppertal/Niederberg hat die für die Saison 2020/2021 geltende Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen A bis C veröffentlicht. Wie berichtet wird aus der 22 Mannschaften starken Kreisliga A (zwei 11er-Staffeln) lediglich eine Mannschaft am Saisonende aufsteigen, ermittelt wird der Aufsteiger in einem Entscheidungsspiel der Gruppenersten der beiden Staffeln. Dass nur ein Team in die Bezirksliga hochgeht, hatte bei einigen Vereinen Unverständnis hervorgerufen. „Normalerweise wären in der Saison 2020/2021 zwei Mannschaften aufgestiegen. Durch die Tatsache, dass mit dem SV Bayer und dem SC Sonnborn bereits in der abgelaufenen Saison zwei Teams ’rauf durften, ist das diese Saison leider nicht möglich“, sagt der Kreisfußballausschuss-Vorsitzende Jens-Uwe Baum. Über die Aufstiegsregelung in die Bezirksliga entscheide der Fußballverband Niederrhein lasse dem Kreis da keinen Spielraum. Mindestens vier Teams müssen am Saisonende aus der Kreisliga A in die Kreisliga B absteigen - diese Zahl kann sich aber auf bis zu sieben erhöhen und hängt von der Anzahl der Bezirksliga-Absteiger aus dem Kreis Wuppertal/Niederberg ab. Aus den drei Staffeln der Kreisliga B werden die jeweiligen Meister am Saisonende in die Kreisliga A aufsteigen. Auch der Beschluss, in der Kreisliga A zwei Staffeln mit jeweils elf Mannschaften zu bilden, hatte nicht nur Befürworter. „Wir hatten in einer Videokonferenz vor einigen Wochen ein Meinungsbild bei den Vereinen abgefragt. Da waren die Hälfte für eine große Saison und die Hälfte für eine Teilung“, erklärt Baum und ergänzt: „Wir sind verpflichtet, ein Worst-Case-Szenario wie beispielsweise eine erneute Saisonunterbrechung wegen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Deshalb haben wir uns für die terminlich gesehen deutlich entspannte Lösung entschieden.“ mkp