Sport in der Pandemie Keine Lockerungen für den Mannschaftssport
Wuppertal · Die ab dem 29. März gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht für den Sport einige geringfügige Lockerungen vor. Diese werden aber in Wuppertal wegen des hohen Inzidenzwertes von 165,07 und durch eine Allgemeinverfügung der Stadt nicht zum Tragen kommen.
Zulässig ist laut der Landesverordnung das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten. In Wuppertal werden aber weiterhin alle Bäder, Sporthallen und Freiluftsportanlagen geschlossen bleiben. Die Nutzung durch Einzelsportler auf Freiluftanlagen bleibt möglich.
Das Trainings- und Spielverbot betrifft auch die Fußball-Junioren des WSV (U19, U17 und U16), die in einem verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentrum spielen und trainieren. „Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Verband ein 53 Seiten dickes Hygiene-Konzept vorgelegt, aber das wurde vom Gesundheitsamt nicht genehmigt“, sagt Dirk Schneider, Teammanager des Wuppertaler SV. Hintergrund sind die seit einigen Wochen deutlich über dem Grenzwert von 100 liegenden Inzidenzwerte in Wuppertal. Die Regelung wird bis mindestens Mitte April Gültigkeit haben. Damit ist praktisch ausgeschlossen, dass der Spielbetrieb im Amateurbereich bis zum Sommer noch einmal aufgenommen werden kann. Die Verkündung des Saisonendes ist daher in Sportarten wie Fußball eine Formsache.
Das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist weiterhin möglich. Unter diese Kategorie fallen die Handballer des Bergischen HC, die Handballerinnen des TVB Wuppertal und die Fußballer des Wuppertaler SV.
Schwimmbäder dürfen für die Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern geöffnet werden. Diese Regelung gilt nicht für die öffentlichen Bäder, sondern alleine für die privaten Schwimmschulen und deren Bäder. ab