Förderung Wuppertal bekommt 4,76 Millionen Euro für Sportstätten
Land gibt Geld für Sportvereine, die modernisieren wollen.
Sportvereine, die eigene Anlagen betreiben, können bei deren Modernisierung in den kommenden vier Jahren auf zusätzliche Hilfe hoffen. 300 Milionen Euro will das Land NRW bis dahin über die Sportverbände an Vereine ausschütten, die entsprechende Anträge stellen.
Bei einer Auftaktveranstaltung im Essener Folkwang-Museum wurden den Vertretern der Sportbünde am Donnerstag von der zuständigen Staatssekretärin die Eckpunkte des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ genannt. Wuppertal ist demnach mit einer Fördersumme von 4 767 125 Euro vertreten, die projektbezogen von Vereinen abgerufen werden kann. Das ist das fünffache der Sportpauschale, die der Stadt jährlich für die Sportstättenmodernisierung zur Verfügung gestellt wird. Spezielles Förderziel sind dabei „die Herstellung von Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit auf den Anlagen, die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit , Digitalisierung sowie Unfallvermeidung und Vorbeugung“.
„Bei jedem Antrag wird es eine Einzelfallprüfung geben“, sagt Volkmar Schwarz, der als Geschäftsführer des Stadtsportbunds Wuppertal in Essen den Ausführungen lauschte. „Das ist bis 2022 eine zusätzliche große Summe, die das Land dem organisierten Sport zur Verfügung stellt, neben Sportpauschale und anderen Unterstützungsformen. Darauf darf man sich freuen“, so Schwarz. Sobald die genauen Ausführungsbestimmungen bekannt seien, werde er die Vereine informieren. Deren Anträge sollen bei den Sportbünden gesammelt und in Zusammenarbeit mit den Städten bewertet werden. Ab Oktober können die ersten dann über die Sportbünde beim Land eingereicht werden.
„Es soll aber kein Windhundrennen geben, nach dem Motto, wer zuerst kommt, malt zuerst. Es geht um die Qualität der Anträge“, so Schwarz. Für das Jahr 2019 seien bereits insgesamt 30 Millionen Euro im Landeshaushalt für das Programm eingestellt, für die Folgejahre seien es höhere Summen, zum Abschluss 2022 100 Millionen Euro. Schwarz: „Das Geld verfällt aber nicht, sondern kann auf das nächste Jahr übertragen werden, wenn es nicht voll abgerufen wird.“
„Schön, dass es vorangeht, da warten wir schon drauf“, sagt Thomas Hornung, stellvertretender Leiter des Wuppertaler Sportamts, das beratend bei der Mittelvergabe mitwirken soll.
Generell antragsberechtigt sind Sportorganisationen, die als Eigentümer, Pächter oder Mieter wirtschaftlicher Träger von Sportstätten sind. Bei Verpachtungen oder Vermietungen muss ein Vertragsverhältnis vorliegen, das bei Antragstellung noch für mindestens zehn Jahre Bestand hat.
Darüber hinaus muss der entsprechende Antragsteller mindestens seit dem 15. Oktober 2018 Mitglied in einem Stadtsportverband oder einem Fachverband des Landessportbunds sein. Profisport (Fußball bis 3. Liga) ist ausgeschlossen. gh