Burgholz-Tunnel: 86 Spreng-Schäden

Beim Sprengvortrieb meldeten Hausbesitzer vor allem Risse an Gebäuden. Gezahlt wurden bislang gut 100000 Euro.

Küllenhahn. Im Zuge der Spreng- und Bauarbeiten am Straßentunnel Burgholz wurden während und nach der Bauphase insgesamt 86 Schäden auf angrenzenden Grundstücken gemeldet und entsprechend dokumentiert. Das berichtet der Landesbetrieb Straßen NRW auf Nachfrage der WZ. "Der größte Teil der Schäden sind Risse, die auf die Sprengungen zurückzuführen waren", erklärt Bernd A. Löchter, Sprecher des Landesbetriebs in Gelsenkirchen. "Weitere Probleme sind nicht bekannt."

Wie berichtet, ist das Thema in der Nachbarschaft des Tunnels wieder aktuell, nachdem ein Anwohner das Land NRW verklagt hat: Sein Wohnhaus mit Garten an der Oberen Rutenbeck sei vom Sprengvortrieb in den Jahren 2002 und 2003 massiv in Mitleidenschaft gezogen worden. Beim ersten Prozesstermin vor dem Landgericht hat der Wuppertaler eine Vergleichszahlung in Höhe von 1000 Euro abgelehnt - Mitte August wird in dieser Sache eine Entscheidung erwartet.

Im Rahmen der Tunnel-Arbeiten gab es laut Landesbetrieb in der Nachbarschaft der Großbaustelle ein umfassendes Beweis-Sicherungsverfahren: Dabei wurden unter anderem auch Wohnhäuser begutachtet und fotografiert, um exakt klären zu können, ob es sich um Altschäden oder solche handelt, die auf den Sprengvortrieb zurückzuführen sind. Auch waren bei den Sprengungen selbst Messgeräte oberhalb des Tunnels im Einsatz.

Auffälligkeiten und technische Schwierigkeiten seien am Tunnel Burgholz jedenfalls nicht dokumentiert, berichtet Löchter weiter. "Nach den vorliegenden Unterlagen ist Schadenersatz von rund 96500 Euro geleistet worden. Hinzu kommen Rechtsanwalts- und Gutachterkosten der Geschädigten von gut 3500 Euro, so dass insgesamt rund 100000Euro geleistet worden sind." Derzeit seien noch zwei Verfahren offen. Dazu gehöre auch jenes, über das jetzt verhandelt wird.

Sind jetzt noch Erdbewegungen am Tunnel möglich? Dazu heißt es vom Landesbetrieb in einer schriftlichen Stellungnahme wörtlich: "Nach der Fertigstellung und vor der Inbetriebnahme ist eine Hauptprüfung durchgeführt worden. Die Auswertung ergab eine Gesamtzustands-Note von 2,0." Sichtbare Schäden habe man nicht gefunden.

Folge-Untersuchungen seien - unter anderem mit Blick auf die geologischen Verhältnisse - nicht notwendig gewesen. Auszuschließen seien Erdbewegungen oberhalb des Tunnels dennoch nicht: "Natürliche Bewegungen im Gebirge gibt es mit und ohne Tunnel - und sind nicht vorhersehbar." Seit der Hauptprüfung vor gut fünf Jahren habe es jedenfalls keine Anzeichen für Risse gegeben.