Angst vor Geldwäsche Wann wird ein Gutschein Geldwaschmittel?
Zentrum · Ein WZ-Leser konnte im Tal keine Gutscheine kaufen. Grund: Das Geldwäschegesetz.
. Ein WZ-Leser wollte in den City-Arkaden Gutscheine erwerben. Seit Jahren, schreibt er, würde er dort für seine Belegschaft die Gutscheine kaufen. Ganz bewusst auch aus der Motivation heraus, dadurch den Wuppertaler Einzelhandel vor der Online-Konkurrenz zu schützen. Bei den City-Arkaden aber verwehrte man ihm jetzt diesen Kauf.
Der Erwerb von 26 Gutscheinen zu je 25 Euro vor Ort in den Arkaden, schreibt der Leser, sei nach der Aussage der Centerstelle aufgrund des Geldwäschegesetzes nicht möglich. Pro Käufer seien laut Centerstelle außerdem nur maximal 200 Euro Gutscheinwert erlaubt. Die Gutscheine online zu bestellen, den Betrag zu überweisen und sie in den Arkaden abzuholen, wäre aber offenbar möglich gewesen. Statt den Kauf über die Möglichkeit abzuwickeln, erwarb der Leser schließlich seine Gutscheine bei der Galeria Kaufhof. Und dort auch ganz ohne Verweis auf das Geldwäschegesetz.
Bei den Gutscheinen ist
der E-Geld-Status entscheidend
Das City-Arkaden-Management war bis Redaktionsschluss zu einer Erläuterung nicht mehr zu erreichen. Anfragen bei der Info-Stelle der Arkaden erbrachten aber ebenfalls den Fingerzeig auf das Geldwäschegesetz.
Ein Blick in die AGB der City-Arkaden-Gutscheine erhellt die Sache aber bereits: Ein Gutschein der Arkaden beziehungsweise der bundesweit operierenden ECE-Shopping-Center ist zwischen 10 und 100 Euro aufladbar. Und tatsächlich gilt, dass pro Tag und pro Person Gutscheine im Wert von maximal 200 Euro erworben werden dürfen.
Die Gutscheinkarten der ECE-Shoppingcenter arbeiten dabei auf Mastercardbasis und können auf Dritte übertragen werden. Emittentin der Gutscheinkarten ist laut AGB außerdem ein irisches Unternehmen, welches in der Datenbank der grenzüberschreitenden Finanzinstitute der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingetragen ist.
Wie ein Kaufhof-Sprecher auf WZ-Anfrage schreibt, seien hingegen die Gutscheine der Galeria eigene Gutscheine, die nur in einer Galeria-Kaufhof-Filiale und nicht von Dritten akzeptiert würden. Die Gutschein-Karte sei auch kein Zahlungsmittel, mit dem außerhalb einer Galeria-Kaufhof-Filiale eingekauft werden könne. Daher stelle die Karte kein sogenanntes elektronisches Geld (E-Geld) dar.
Gefragt nach dem möglichen Grund für die unterschiedliche Handhabung der Gutscheine von Kaufhof und den ECE-Centern schreibt der Sprecher, dass der wesentliche Unterschied bei den Gutscheinen an der Akzeptanz Dritter festzumachen sei. ECE-Gutscheine würden vom Center emittiert und von zahlreichen Dritten akzeptiert. Gegebenenfalls könnte dies die ECE-Gutscheine zu E-Geld machen und sie damit in den Geltungsbereich des Geldwäschegesetzes rücken.
Für den Leser ist das Verhalten der City-Arkaden trotzdem unverständlich. Und auch Jurist Michael Bohn von der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid wunderte sich über diese Politik. „Üblicherweise würde es ja bei einer Geldwäsche um viel höhere Beträge gehen“, sagt er.