„Verbund West“ Wuppertal: Protestanten gründen einen Verbund zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Wuppertal · Kommission soll Missbrauch aufklären.
Auf der als „Heiliger Berg“ bezeichneten Hardt in Barmen befindet sich das Gästehaus der Evangelischen Kirche im Rheinland. Dort kamen nun die regionalen protestantischen Kirchenführer der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe zusammen, um gemeinsam mit der Diakonie in NRW einen Verbund zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt zu gründen.
Neu war die Idee nicht. Schon Mitte Dezember hatten sich die Evangelische Kirche und die Diakonie gegenüber Kerstin Claus, der „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) des Bundes zu einheitlichen Standards der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt und zur Gründung unabhängiger, regionaler Aufarbeitungskommissionen verpflichtet.
Diakonie fordert staatliches Aufarbeitungsgesetz
Koordinator des sogenannten „Verbundes West“ ist Vizepräses Christoph Pistorius. Aus seiner Sicht ist jetzt schon viel passiert. So seien Budgetfragen geklärt worden, eine Stelle für die Geschäftsführung der unabhängigen regionalen Aufarbeitungskommission sei ausgeschrieben worden und es habe bereits Vorplanungen für eine Forumsveranstaltung für Betroffene in NRW gegeben. „Im Mittelpunkt stehen für uns die Betroffenen. Es geht immer darum, ihr erlittenes Leid und widerfahrenes Unrecht anzuerkennen“, erklärte Pistorius.
Für Kirsten Schwenke, Vorständin der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. (RWL), geht es in der Hauptsache darum, eine umfassende Aufarbeitung aller Fälle von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie zu ermöglichen. Die Geschäftsführung werde ihren Sitz in der „Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (FUVSS) der Diakonie RWL haben, die Geschäftsstelle solle noch in diesem Frühjahr eingerichtet werden. Auch die Diakonie stehe fest hinter dem Grundsatz der direkten Mitentscheidung von Betroffenenvertretern. Auch setze sich die Diakonie dafür ein, dass das angekündigte staatliche Aufarbeitungsgesetz kommt. „Dieses Gesetz würde betroffenen Personen einen Rechtsanspruch auf Aufarbeitung ihrer Fälle geben – und zwar nach einheitlichen und klar definierten Standards“, sagte Schwenke. Insgesamt möchten die Evangelische Kirche und die Diakonie neun entsprechende Verbünde gründen.
Weniger als 50 Prozent dürfen Beschäftigte der Kirche sein
In der zu bildenden Kommission sollen unabhängige Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung, Betroffene sowie Vertreter der Landeskirchen und der Diakonie zusammenarbeiten. Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören. Die künftigen Kommissionen sollen die unabhängige Aufarbeitung von Missbrauch durch Mitarbeiter der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen gewährleisten. Sie können außerdem Studien zur Aufarbeitung von Missbrauch in Auftrag geben.