Im Landgericht Wuppertal Vier Jahre nach der Tat: Prozess um Säureanschlag auf Topmanager beginnt

Wuppertal/Haan · Vor mehr als vier Jahren verätzten zwei Maskierte in Haan den Topmanager Bernhard Günther mit hochkonzentrierter Schwefelsäure. Nun beginnt am Freitag, 24. Juni, im Wuppertaler Landgericht der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Attentäter.

Der Energiemanager Bernhard Günther wurde im März 2018 beim Joggen in Haan mit Säure angegriffen und entstellt. Jetzt beginnt in Wuppertal der Prozess um den Anschlag.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Mehr als vier Jahre nach dem Säureanschlag auf den Manager Bernhard Günther beginnt in Wuppertal an diesem Freitag (9.15 Uhr) der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Attentäter. Der 42-jährige Belgier war im vergangenen Dezember in der belgischen Provinz Limburg festgenommen worden.

Günther, damals Finanzvorstand der RWE-Tochter Innogy, wurde am Sonntagmorgen des 4. März 2018 von zwei maskierten Gestalten ungefähr 200 Meter vor seiner Haustür in einer Grünanlage abgepasst. Sie schütteten ihm hochkonzentrierte Schwefelsäure über den Kopf. Günther wurde mit schweren Verätzungen in eine Spezialklinik gebracht, schwebte zeitweise in Lebensgefahr.

Die Ermittlungen kamen lange Zeit nicht voran, dann gab ein Unbekannter einen Hinweis auf den späteren Angeklagten. Die Ermittler konnten erwirken, dass dem Verdächtigen in Belgien eine DNA-Probe entnommen wurde. Der Abgleich mit einer am Tatort sichergestellten DNA-Spur ergab einen Volltreffer. Bislang hat der 42-Jährige zu den Vorwürfen beharrlich geschwiegen.

Der Säureanschlag auf Günther hatte für internationales Aufsehen gesorgt. „Ziel des Anschlags war es, ihn zu entstellen“, hatte die Staatsanwältin gesagt. Günther vermutete den Auftraggeber des Anschlags im beruflichen Umfeld, hatte aber keinen Namen genannt. Wenige Tage nach dem Überfall war bekannt geworden, dass die RWE-Tochter Innogy zerschlagen und Teile vom Konkurrenten Eon übernommen werden sollten.

Dem 42-jährigen Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung zwischen 3 und 15 Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Das Gericht hat für den Fall bis Ende August acht Verhandlungstage angesetzt.

(dpa)