500 Euro Vertragsstrafe für unerlaubte Werbe-E-Mail

Köln (dpa/tmn) - Eine Vertragsstrafe von 500 Euro für eine unerlaubt zugesandte Werbe-E-Mail ist angemessen. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Aktenzeichen: 6 U 4/11).

Mit der Zahlung von 500 Euro Strafe soll die Belästigung für den Kunden ausgeglichen werden. Die Forderung des Kunden nach noch mehr Geld werteten die Kölner Richter dagegen als unverhältnismäßig.

Das Gericht billigte mit seinem Spruch einem Versicherungskunden 500 Euro zu. Es machte aber deutlich, dass die Summe höher ausfallen werde, wenn die Versicherung weiter gegen die vertragliche Verpflichtung verstoße, dem Kläger keine Werbe-Mail zuzusenden. Für diesen Fall sollte sie eine „angemessene Vertragsstrafe“ zahlen. Der Kläger hatte 3000 Euro verlangt - das OLG hielt diese Summe allerdings für überzogen.