Mikrozensus Ab Donnerstag wird in Nordrhein-Westfalen wieder gezählt
Für den Mikrozensus werden seit 1957 jährlich 76.000 Haushalte befragt. Gegen die große Zählung von 2011 laufen immer noch Klagen.
Düsseldorf. Ab Donnerstag klingelt es wieder an den Türen vieler Menschen in Nordrhein-Westfalen. Vor der Tür? Der Erhebungsbeauftragte. Denn in NRW ist wieder Zeit für den Mikrozensus. Insgesamt 76.000 Haushalte — ein Prozent der Bevölkerung des Bundeslandes — werden befragt.
Der Mikrozensus — also die kleine Volkszählung — wird schon seit 1957 jedes Jahr durchgeführt. Zum einen werden dabei allgemeine Auskünfte, wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch, Erwerbstätigkeit und Altersvorsorge abgefragt. Zum anderen wird der Schwerpunkt auf ein bestimmtes Thema gelegt. Bei der diesjährigen Zählung ist das Schichtarbeit und Gesundheit. Einer Sprecherin von IT NRW zufolge, der Behörde, die für die Befragung zuständig ist, werden etwa Fragen zum Rauchen gestellt. Insgesamt umfasst der Mikrozensus 214 Fragen.
Für die Befragung werden Gebäude beziehungsweise Wohnungen nach einem festgelegten mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt. In der Regel nehmen sie an vier aufeinander folgenden Jahren an den Befragungen teil.
Eine Teilnahme ist nicht freiwillig: Einmal ausgewählte Haushalte sind gesetzlich verpflichtet, am Mikrozensus teilzunehmen. Es müssen alle Mitglieder eines Haushaltes mitmachen. Für die meisten Fragen besteht Auskunftspflicht. Einen Teil der Fragen können die Befragten freiwillig beantworten. Das gilt der Sprecherin zufolge zum Beispiel für Fragen nach der Gesundheit. Die Befragung wird von 350 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchgeführt — gleichmäßig auf das Jahr verteilt.
An der großen Befragung, dem Zensus 2011, hatte es im Nachgang heftige Kritik gegeben. Die Zahlen, die aus der Zählung hervorgingen, führten dazu, dass die Einwohnerzahlen vieler Kommunen nach unten korrigiert wurden — das kam durch einen Abgleich der Zahlen aus den Melderegistern mit denen aus den Befragungen. Die geringere Einwohnerzahl führte dazu, dass diese in den Schlüsselzuweisungen schlechter weg kamen.
Krefeld war davon zum Beispiel betroffen — der Zensus hatte über 12.000 Einwohner weniger gezählt. In Zahlen bedeutete das: Statt 136,32 Millionen Euro wie in 2014 gingen 2015 nur noch 132,03 Millionen an die Stadt. Wie viele andere Städte reagierte Krefeld darauf mit einer Klage. Laut Bundesverfassungsgericht haben mehr als 1000 Gemeinden diesen Weg gewählt.
Doch ein Ergebnis lässt auf sich warten. Da auch Berlin gegen die Ergebnisse klagt, liegt die Beschwerde aktuell beim Bundesverfassungsgericht. Wann eine Entscheidung fällt, sei derzeit nicht absehbar, teilt eine Sprecherin mit. Doch solange in Karlsruhe keine Entscheidung fällt, ruhen auch die Verfahren vor den örtlichen Verwaltungsgerichten — also auch das der Stadt Krefeld. „Wir haben direkt mit den neuen Zahlen gerechnet“, sagt Timo Bauermeister, Stadtsprecher von Krefeld. Eine Rückerstattung habe man nicht eingeplant — auch wenn dennoch Hoffnung bestehe, mit der Klage erfolgreich zu sein.