Schadenersatzklage Absturz statt Rosenregen für die Braut: Pilot muss 40 000 Euro zahlen

Bonn (dpa). Ein Bräutigam wollte für seine Braut Rosen vom Himmel regnen lassen - und stürzte mit einem Mini-Helikopter ab. Drei Jahre später ist eine Schadenersatzklage in dem Fall um den verunglückten Liebesflug vor dem Bonner Landgericht vorerst mit einem Vergleich zu Ende gegangen.

Ein Bräutigam wollte für seine Braut Rosen vom Himmel regnen lassen - stattdessen stürzte er mit seinem Mini-Helikopter ab.

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Der Pilot des Helikopters muss 40 000 Euro zahlen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag.

Der damals 34 Jahre alte Bräutigam hatte den Rundflug über seinem Heimatdorf Lommersum in dem zweisitzigen sogenannten Gyrocopter von Freunden geschenkt bekommen. Seine Idee: ein Rosenregen für seine Liebste. Doch wenige Meter vor dem Haus der Verlobten stürzte der Helikopter ab. Der Ehemann in spe und der Pilot des Gefährts kamen schwer verletzt ins Krankenhaus. Die hochschwangere Braut erlitt einen Schock.

Die Flugschule hatte dem Piloten daraufhin vorgeworfen, den Flug zu stark verlangsamt zu haben. Das sei fahrlässig gewesen - und der Pilot müsse für Reparaturen aufkommen. Zudem sei das Abwerfen von Gegenständen sowieso verboten. Der Pilot bestritt die Vorwürfe und brachte einen technischen Defekt ins Spiel. Allerdings hat der heute 58-Jährige bereits einen Strafbefehl über 3000 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung anstandslos bezahlt.