Bereits am 18. Juni des vergangenen Jahres habe der Gemeinderat den Namen bewilligt, teilte das Bezirksrathaus auf Nachfrage mit.
Bei der Stadtverwaltung von Köln ging nun ein Beschwerdebrief einer Anwohnerin ein, die sich über den Straßennamen echauffierte. Auch die Verwaltung selbst äußerte bezüglich der zweideutigen Auslegungsmöglichkeit Bedenken. Doch das Sagen hätten in solchen Fällen die Bezirksvertretungen, sagte ein Sprecher der Stadt Köln.
Rechtskräftig sei die Namensgebung erst nach der Veröffentlichung im Amtsblatt - die soll laut Verwaltung im Juni erfolgen. Erst dann könnten Beschwerdeführer auch Klage dagegen einreichen. Die Straßenschilder würden aber erst einmal angebracht.