Anklage will mutmaßlichen „Maschseemörder“ lange wegsperren lassen
Hannover (dpa) - Der mutmaßliche „Maschseemörder“ in Hannover soll nach dem Willen der Anklage so lange wie möglich weggesperrt werden. Die Staatsanwaltschaft plädierte am Montag vor dem Landgericht auf lebenslange Haft wegen Mordes.
Außerdem forderte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Einweisung des Angeklagten in die Psychiatrie.
Der 25 Jahre alte, von Gewaltfantasien getriebene Drogenkranke soll vor knapp einem Jahr eine 44-jährige Frau erstochen und ihre zerstückelte Leiche in den See geworfen haben.
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. In seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte seine Unschuld.
„Er hatte sich eine derartige Tat mehrfach im Detail ausgemalt und begeisterte sich für Massenmörder“, sagte Staatsanwältin Maidie Schenk in ihrem Plädoyer. „Er konnte den langgefassten Wunsch, einen Menschen sterben zu sehen, nicht unterdrücken.“ Sein Opfer, eine zufällig im Rotlichtviertel aufgegabelte Prostituierte, habe er in seiner Wohnung getötet, weil sie sich über seine rechtsradikalen Ansichten lustig gemacht habe, sagte die Anklagevertreterin.
Obwohl der Angeklagte nach dem Gutachten eines Psychiaters vermindert schuldfähig ist, müsse für ihn die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. „Wann, wenn nicht in diesem Fall“, sagte Schenk. Der Angeklagte habe kein Mitgefühl und keine Reue gezeigt. „Er ist offenbar stolz auf die besondere Widerwärtigkeit seiner Tat.“ Die Nebenklage, die die Angehörigen des Opfers vertrat, schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an.
Allerdings kritisierte Nebenklägeranwalt Dirk Baumann, dass die Ermittlungen gegen die Freundin des Angeklagten wegen einer möglichen Mittäterschaft bereits im Vorfeld des Prozesses eingestellt wurden. Die 37-Jährige hatte nach eigener Zeugenaussage vor Gericht unter Zwang bei der Beseitigung der Toten geholfen und einer weiteren Zeugin gesagt, auch beim Zerstückeln mitgemacht zu haben.
Die Frau wies die Polizei außerdem zum Versteck der Tatwaffe. Der Angeklagte hatte die Freundin vor Gericht der Tat bezichtigt, sie habe aus Eifersucht gehandelt. Die Freundin indes beschuldigte den Angeklagten der Bluttat.
„Es ist nicht erwiesen, dass der Angeklagte der Täter ist“, sagte Verteidiger Urs Kobler in seinem Plädoyer. „Aussage steht gegen Aussage.“ Im Alibi der Freundin gebe es Wiedersprüche. Wenn das Gericht den Angeklagten dennoch verurteile, müsse die Tat als Totschlag und nicht als Mord gewertet werden. Es handele sich um eine spontane Tat im Affekt. In seinem letzten Wort sprach der Angeklagte der Familie des Opfers sein Beileid aus, stellte sich aber als unschuldig dar. „Ich bin kein gefährlicher Psychopath.“ Am Mittwoch wird das Urteil fallen.