Anschlag nach Facebook-Gerücht bringt Mann hinter Gitter
Mainz (dpa) - Nach einem Facebook-Gerücht wirft ein 23-Jähriger eine Brandbombe auf ein Haus. Darin wohnt der Jugendliche, der für den Internet-Eintrag verantwortlich sein soll. Der Bombenwerfer enteht nur knapp einer Verurteilung wegen versuchten Mordes.
Das Landgericht Mainz verurteilte den 23-Jährigen zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis. Seine Freunde im Alter von 20 und 21 Jahren, die bei der Tat im April 2012 dabei waren, kamen mit Bewährungsstrafen nach dem Jugendstrafrecht davon.
Auslöser der Tat sollen Gerüchte gewesen sein, die ein 17-Jähriger in dem sozialen Internet-Netzwerk über zwei gleichzeitige Liebschaften des heute 21-Jährigen verbreitet hatte. Die Richter sahen in dem Anschlag keinen „Dumme-Jungen-Streich“.
Das Trio hatte zugegeben, dass es den 17-Jährigen nach einer durchzechten Nacht zur Rede stellen wollte. Die drei Männer gingen zu seiner Wohnung, dabei warf der 23-Jährige den Brandsatz. Der Molotow-Cocktail prallte an einer Scheibe ab und erlosch - niemand wurde verletzt. Weil der Stiefvater des 17-Jährigen sie barsch abgewiesen haben soll, soll der 21-Jährige das Kommando zum Wurf gegeben haben.
Der 21-Jährige erhielt zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung, die Entscheidung über zwei Jahre Jugendhaft beim 20-Jährigen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Beide müssen 100 Stunden unentgeltlich arbeiten. Alle drei beteuerten, sie hätten niemanden ernsthaft verletzen oder gar töten wollen.
Der Vorsitzende Richter Reinhold Koch sagte: „Die Entfernung vom ursprünglich angeklagten versuchten Mord und der versuchten Brandstiftung ist nur ein Haar breit.“ Die Bewohner hätten aber im Ernstfall entkommen können.
Das Urteil gegen den 23-Jährigen erging wegen des Herstellens und Gebrauchs einer verbotenen Waffe sowie Sachbeschädigung. Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde im Lauf des Prozess fallengelassen. Das Urteil für den 23-Jährigen wurde mit einer Vorstrafe verrechnet. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn vier Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung zwei Jahre Gefängnis.