Anwälte grün wie die Polizei
Kurioser Streit: Darf eine Anwaltskanzlei ein altes Polizeiauto mit Blaulicht als Werbung einsetzen?
Arnsberg. Ein ausrangierter Polizei-Bulli sorgt seit Monaten im Siegerland für Aufregung. Eine Anwaltskanzlei hatte das alte Schätzchen von der brandenburgischen Polizei ersteigert und nutzt den Wagen seitdem als Werbeträger. Statt "Polizei" prangt auf der grün-weißen Karosse der Schriftzug "Kanzlei". "Die Leute finden das gut und reden über uns", sagt der Mitinhaber des Anwaltsbüros, Ludger Felbecker.
Doch das Siegener Straßenverkehrsamt ist überhaupt nicht begeistert von dem rollenden Werbe-Gag. Wegen Verwechslungsgefahr mit echten Polizeiautos forderte die Behörde, den Wagen aus dem Verkehr zu ziehen. Jetzt einigten sich die Beteiligten vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg auf einen Vergleich.
"Wir haben im wahrsten Sinne des Wortes "grünes Licht" gegeben", sagt Silke Biermann, Juristin des Kreises. Denn vor allem das funktionsunfähige Blaulicht auf dem Dach des "Kanzlei-Busses" war der Behörde ein Dorn im Auge. Es soll jetzt grün abgedeckt werden, dann kann der Bus weiter für die Anwälte werben, vereinbarten die Parteien.
Die Anwälte können damit gut leben. "Wir sind häufig mit dem Wagen unterwegs. Mal zu Gericht, mal zu Veranstaltungen, auf denen wir Infostände machen und auch mal privat", sagte Felbecker. Während das Straßenverkehrsamt androhte, den Wagen stillzulegen, habe die Polizei bisher gelassen reagiert. "Wir sind bisher nicht einmal angehalten worden", sagt der Anwalt.
Mit dem Vergleich endet der Rechtsstreit. Das Gericht hatte aber zuvor deutlich gemacht, dass auch eine Blaulicht-Attrappe auf dem Dach wohl kaum geduldet werden könne. Der Gesetzgeber wolle ja, dass Einsatz-Fahrzeuge ernst genommen würden, und deshalb gebe es Blaulicht eben nur für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Auch wenn funktionsunfähige Lichter im Gesetz nicht eindeutig verboten seien, müsse das Gesetz auch darauf angewandt werden.
"Es kann ja nicht sein, dass alle Privatfahrzeuge mit einer Blaulicht-Attrappe auf dem Dach durch die Gegend fahren", machten die Richter klar. Bei der Besichtigung des Streitgegenstandes vor dem Gerichtsgebäude zollten die Richter aber Respekt: "Eine gute Werbe-Idee."