Das bestätigte der Lübecker Rechtsanwalt Andreas Mross am Freitag in Lübeck.
Die britischen Behörden hätten keine ausreichenden Beweise für ein ordnungsgemäßes Strafverfahren vorliegen. Ein Grund dafür sei, dass das Opfer, eine Realschülerin aus Bremen, sich geweigert habe, mit den britischen Behörden zu kooperieren, sagte Mross.
Die beiden 19-jährigen Lübecker sollen das Mädchen während einer Klassenfahrt in einer Londoner Jugendherberge vergewaltigt und die Tat gefilmt haben.