Arbeitsgericht: Wann ist ein Oberarzt ein Oberarzt?
Erster Prozess um die Eingruppierung von Ärzten an Kliniken läuft in Düsseldorf.
Düsseldorf. Wann ist ein Arzt ein Oberarzt? Diese Frage beschäftigt seit gestern das Düsseldorfer Arbeitsgericht. Dort klagt ein Oberarzt (43) gegen seinen Arbeitgeber, die Universitätsklinik Düsseldorf. Dabei handelt es sich um die bundesweit erste Klage im Streit um die Eingruppierung von Oberärzten an kommunalen und Universitäts-Kliniken. Eine offenbar mehrdeutige Formulierung im Tarifvertrag für die Krankenhausärzte, der im vergangenen August die wochenlangen Streiks beendete, hat zu dem Streit geführt.
In dem von der Ärztegewerkschaft Marburger Bund ausgehandelten Vertrag wird erstmals definiert, was ein Oberarzt ist und welche Aufgaben er hat. Der Tarifvertrag sieht für Oberärzte ein durchschnittlich zehn bis 13 Prozent höheres Gehalt als für Fachärzte vor. Viele Kliniken ordnen seitdem bisherige Oberärzte als Fachärzte ein, so dass diese bis zu 1000 Euro weniger im Monat verdienen.
Ursprünglich waren noch zwei weitere Oberärzte vor Gericht gezogen, mit diesen hat sich die Klinik aber inzwischen geeinigt. Nun kämpft der Herzchirurg für ein höheres Gehalt. Seit zehn Jahren ist er an der Uni-Klinik beschäftigt - seit Mai 2006 in Oberarzt-Funktion. "Wir haben Visitenkarten, treten sowohl dem Patienten als auch Angehörigen und Personal gegenüber als Oberärzte auf", sagt der Arzt. "Dennoch werden wir wie normale Stationsärzte bezahlt." Früher seien die Oberärzte vom Chefarzt ernannt worden, nicht von der Klinik. Es hätte auch keine Rechtsfolgen gehabt.
Die Klinik zweifelt daran, dass der Chefarzt dazu überhaupt berechtigt war. "Als Vertreter des Arbeitgebers darf nur der Klinikvorstand auftreten", so gestern das Argument der Uni-Klinik. Der Prozess geht weiter.
Der Marburger Bund spricht von bis zu 30 000 betroffenen Oberärzten in Deutschland und rechnet mit einer Klagewelle, die dem Prozess in Düsseldorf folgen wird.