Der niedergelassene Internist aus einer Gemeinschaftspraxis in Bonn hatte bei Privatpatienten mit Diabetes, aber ohne besondere Beschwerden, umfangreiche Ultraschall-Untersuchungen gemacht und auch Termine in Rechnung gestellt, an denen die Patienten gar nicht in der Praxis waren.
Mehr zu dem Urteil und Hintergründe gibt es am Freitag in der gedruckten Westdeutschen Zeitung und in unserer Digital-Ausgabe.