Arzt steht nach Betrug am Pranger

Bonn. Eine ungewöhnliche Prangerstrafe haben die Berufsgerichte gegen einen Arzt verhängt: Neben einer Geldbuße von 20.000 Euro muss es sich ein wegen Abrechnungsbetruges verurteilter Arzt gefallen lassen, in den amtlichen Bekanntmachungen im Ärzteblatt der Ärztekammer Nordrhein öffentlich namentlich genannt zu werden.

Symbolbild

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Der niedergelassene Internist aus einer Gemeinschaftspraxis in Bonn hatte bei Privatpatienten mit Diabetes, aber ohne besondere Beschwerden, umfangreiche Ultraschall-Untersuchungen gemacht und auch Termine in Rechnung gestellt, an denen die Patienten gar nicht in der Praxis waren.

Mehr zu dem Urteil und Hintergründe gibt es am Freitag in der gedruckten Westdeutschen Zeitung und in unserer Digital-Ausgabe.