Aus Rache drei Menschen getötet

Haftbefehl wegen Mordes und Mordversuchs gegen Tatverdächtigen erlassen. Er hat die Taten gestanden.

Foto: Polizei

Düsseldorf. Nach der beispiellosen Bluttat vom Freitag mit drei Toten und mehreren Verletzten hat der Haftrichter am Samstag Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Mordes gegen Yanquing T. (48) erlassen. Der Gastronom hat die Taten eingeräumt, in den anschließenden Vernehmungen aber keine weiteren Angaben gemacht, sagte am Sonntag Staatsanwalt Christoph Kumpa bei einer Pressekonferenz: „Wir gehen von seiner Schuldfähigkeit aus. Er ist sehr zielgerichtet vorgegangen.“

Foto: Polizei

Was das Motiv betrifft, glauben die Ermittler inzwischen Klarheit zu haben. Laut Kumpa begann das Drama mit einer heftigen Ohrfeige, die T. im Jahr 2011 seiner damaligen Arbeitgeberin, der Pizzeria-Inhaberin Renata P. (52) in Goch, ohne Anlass versetzt haben soll. Die Frau erlitt durch den Schlag eine Trommelfell-Verletzung und war drei Monate lang arbeitsunfähig. T., der als Koch in der Pizzeria gearbeitet hatte, wurde dafür zu einer Geldstrafe verurteilt und musste laut Kumpa „einige tausend Euro Schmerzensgeld“ an sein Opfer Renata P. zahlen.

Nach Blutbad in Düsseldorf und Erkrath: Polizei zeigt Tatwaffen
14 Bilder

Nach Blutbad in Düsseldorf und Erkrath: Polizei zeigt Tatwaffen

14 Bilder

Der Koch schaltete eine Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf ein, mit deren Arbeit er offenbar nicht zufrieden war. Sie wollte keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Dann wandte er sich an eine Kanzlei in Erkrath mit der Bitte zu prüfen, welche zivilrechtlichen Schritte man gegen die Düsseldorfer Kanzlei unternehmen könne.

Das habe keine Aussicht auf Erfolg, sei die Antwort gewesen, man könne höchstens versuchen, die Höhe des Schmerzensgeldes zu reduzieren. „Ich zahle gar nichts“, hat T. laut Staatsanwalt Kumpa gesagt. „Wir gehen davon aus, dass der Täter das Ziel hatte, sich an den Rechtsanwälten und der Inhaberin der Pizzeria zu rächen“, sagte Kumpa.

Laut Chefermittler Jürgen Schneider war T. um 11.29 Uhr in der Kanzlei am Höherweg aufgetaucht, wo er Anwältin Ulrike F. (54) nach einem Streitgespräch mit mehreren Messerstichen tötete. Anwalt Roland M. (64), der helfen wollte, erhielt mehrere Schläge mit einer Schusswaffe auf den Kopf, sein Kollege Bernhard L. (51) erlag am Sonntag seinen schweren Stichverletzungen an Kopf und Schultern. T. legte Feuer, fuhr dann mit dem Auto nach Erkrath. Dort erschoss er Rechtsanwaltsgehilfin Regina H. (50) und verletzte Anwalt Torsten G. (33), einen Rollstuhlfahrer, mit einem Bauchschuss schwer und legte erneut Feuer. Ein 36-Jähriger, der beide aus dem brennenden Gebäude nach draußen brachte, wurde von Schneider gelobt: „Ein echter Retter.“

T. fuhr nach Goch und versuchte, Renata P. zu erschießen, doch aus der Waffe (eine belgische Browning) löste sich kein Schuss. Es kam zu einem Handgemenge mit den Zwillingstöchtern Ksenia und Roxana (beide 22), in dessen Verlauf Roxana Stichverletzungen erlitt. Ein 22-Jähriger, der zufällig vorbeikam, hielt zusammen mit den Töchtern den Täter in Schach, bis die Polizei eintraf. T. hatte neben der Browning eine Gaspistole, zwei Messer (u. a. ein Küchenmesser mit zwölf Zentimeter langer Klinge) und einen Kanister Benzin bei sich. Er wollte wohl auch in der Pizzeria einen Brand legen.