Auslieferungsprozess um Roman Polanski in Schlussphase
Krakau (dpa) - Die polnische Justiz wird voraussichtlich am 30. Oktober über eine mögliche Auslieferung von Regisseur Roman Polanski (82) an die USA entscheiden.
Nach einem Verhandlungstag mit Beweisanträgen der Verteidigung setzte das Krakauer Bezirksgericht am Dienstag das voraussichtliche Verfahrensende für diesen Tag fest. Polanski war am Dienstag selbst im Prozess erschienen. „Ich wollte wissen, welche Dokumente das Gericht annimmt und bin sehr zufrieden“, sagte er anschließend vor örtlichen Medien.
Die Verteidiger des Regisseurs („Der Pianist“, „Tanz der Vampire“) legten dem Gericht unter anderem als Beweisantrag eine Stellungnahme des US-Staatsanwalts vor, der vor fast 40 Jahren gegen Polanski wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen ermittelt hatte. Auch die Krakauer Staatsanwaltschaft unterstützte die Sichtung der Dokumente.
Nach Ansicht der Verteidigung ist das Auslieferungsgesuch der US-Justiz unbegründet, weil es bereits in dem damaligen Verfahren zu einer Einigung zwischen Polanski und der Anklagebehörde gekommen sei: Polanski bekannte sich zum Sex mit der Minderjährigen, die Staatsanwaltschaft zog die übrigen Vorwürfe zurück.
Polanski hat die polnische und die französische Staatsangehörigkeit und besitzt seit Jahren einen Wohnsitz im südpolnischen Krakau. Sollte das Krakauer Gericht einer Auslieferung zustimmen, liegt die endgültige Entscheidung beim Warschauer Justizminister. Wird der Auslieferungsantrag vom Gericht zurückgewiesen, ist die Entscheidung bindend.