Nach Autobahn-Sperrung Wenn Hochzeitsgesellschaften über die Stränge schlagen
Ludwigsburg/Essen · Autokorso und lautes Hupen gehören bei Hochzeiten dazu. Wenn aber ganze Autobahnen von Feiernden blockiert werden, hört der Spaß für die Polizei auf.
Plötzliche Spurwechsel, über Rot fahren, Schüsse aus Schreckschusswaffen oder Blockaden und illegale Autorennen auf Autobahnen: Zuletzt hatte es die Polizei in Ludwigsburg mit einem Fall zu tun, der Menschenleben gefährdete: Mitglieder einer Hochzeitsgesellschaft blockierten mit mindestens vier teuren Autos auf der Autobahn 81 bei Stuttgart den Verkehr und filmten den entstehenden Stau.
Der Verkehr kam komplett zum Erliegen. Hochzeitsgäste lehnten sich demnach zum Filmen des Staus am Samstagnachmittag aus den Autofenstern. Ein Polizeisprecher sagte dazu am Sonntag: „Das Blockieren der Autobahn ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und kann unter Umständen auch zu einer Haftstrafe führen.“
Die Polizei in Deutschland hat immer wieder mit ausufernden Feiern von Hochzeitsgesellschaften und kriminell anmutendem Verhalten der Gäste zu tun. „Für die, die das machen, ist es Imponiergehabe mit Autos, die ihnen möglicherweise auch gar nicht gehören. Damit will man zeigen, was man hat und wer man ist“, erzählt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens. Junge Männer definierten sich über dicke Autos und schlügen über die Stränge. „Wir müssen dem richtig konsequent den Riegel vorschieben und deutlich machen, dass dieses Verhalten auch zum Entzug des Führerscheins führen kann“, betonte Mertens.
Vorfälle ereignen sich vor allem in Berlin und dem Ruhrgebiet
Nach Auskunft der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), kommen solche Vorfälle in Baden-Württemberg nicht oft vor, sondern eher in den Ballungsräumen Berlin und dem Ruhrgebiet. „Wir kennen ähnliche Situationen von Autokorsos bei Fußballspielen. Allerdings dann in einer anderen Art“, sagte der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende, Ralf Kusterer.
In Essen stoppte die Polizei am vergangenen Donnerstag mehrere Autos einer Hochzeitsgesellschaft. Zwei Wagen einer Kolonne hatten stark beschleunigt, abgebremst und die Spuren gewechselt. Die beiden Fahrer im Alter von 25 und 26 Jahren mussten den Angaben zufolge ihren Führerschein abgeben, verletzt wurde niemand. Der Bräutigam, der das Brautauto steuerte, konnte sich den Angaben zufolge nicht ausweisen und wurde deshalb zur Wache gebracht.
Zu ähnlichen Fällen kam es in den vergangenen Monaten in mehreren Bundesländern. Laut Kusterer kann man in vielen Fällen nicht mehr von Ordnungswidrigkeiten sprechen. „Genauer gesagt handelt es sich um den Straftatbestand der Nötigung und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.“