Autobahnschütze wegen versuchten Mordes schuldig - Lange Haftstrafe

Über Jahre hat ein Fernfahrer auf andere Fahrzeuge geschossen. Die Richter verurteilen ihn wegen versuchten Mordes. Ihre Begründung: Selbstjustiz mit Waffen könne nicht geduldet werden. Nach Ansicht der Verteidigung fußt das Urteil auf illegalen Ermittlungen.

Der Angeklagte Michael K. betritt am 30.10.2014 im Landgericht Würzburg (Bayern) den Gerichtssaal. Der sogenannte Autobahnschütze wurde zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Würzburg (dpa) - Zu zehneinhalb Jahren Haft ist ein Fernfahrer aus der Eifel verurteilt worden, der immer wieder vom Lenkrad aus auf andere Fahrzeuge geschossen und dabei mehrere Menschen verletzt hat. Das Landgericht Würzburg sprach den Mann am Donnerstag unter anderem wegen vierfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

„Ich weiß, dass das Urteil Sie hart trifft. Wir können aber Selbstjustiz auf unseren Autobahnen nicht dulden. Schon gar nicht wenn sie mit Waffen ausgeübt wird“, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Pöpperl in seiner Urteilsverkündung zu dem Angeklagten.

Der 58-Jährige habe über Jahre hinweg mit dieser „einzigartigen Beschussserie“ die Polizei in Atem gehalten. Sie sei ihm trotz intensivster Suche nicht auf die Spur gekommen. „Sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.“ Es habe immer ein hohes Risiko eines Fehl- oder Durchschusses gegeben. Deshalb sei es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis andere unschuldige Menschen durch sein Handeln zu Tode gekommen wären.

Der Mann hatte aus Frust im Straßenverkehr zwischen 2008 und 2013 Hunderte Male während der Fahrt auf Anhänger und Aufbauten von Kollegen geschossen. Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte mehr als 700 Schüsse. Dabei trafen seine Kugeln allerdings nicht nur Lastwagen, sondern auch Autos. In einem besonders schweren Fall wurde eine Autofahrerin von einem Querschläger am Hals schwer verletzt.

Der Angeklagte hatte die Schüsse zugegeben und beteuert, er habe immer nur auf die Ladung geschossen und nie jemanden verletzen wollen. Seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung waren: „Ich möchte sagen, dass ich kein Mörder bin.“

Er war trotz jahrelanger Ermittlungen erst gefasst worden, nachdem das Bundeskriminalamt an mehreren Autobahnabschnitten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Fahrzeuge erfasst und mit den Tatzeiten abgeglichen hatte. Die Verteidigung stufte diese Ermittlungsmethode als gesetzeswidrig ein. Sie hatte deshalb einen Freispruch für ihren Mandaten gefordert.

Der Fall des sogenannten Autobahnschützen wird demnächst auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Verteidiger des Fernfahrers kündigten bereits an, dass sie Revision gegen das Urteil einlegen werden. Ein Teil ihrer Begründung werde die massenhafte Kennzeichen-Erfassung betreffen, sagte Verteidiger Franz-Josef Krichel. „Der Eingriff war wesentlich. Die Frage wird sein: Fußt die Erfassung auf einer rechtlichen Grundlage?“

Zu Beginn des Prozesses waren dem Fernfahrer 171 Fälle zur Last gelegt worden, darunter fünf Fälle des versuchten Mordes. Am Ende des Verfahrens wurden fast 50 davon eingestellt - darunter auch ein Fall von versuchtem Mord. Sie konnten dem Schützen entweder nicht eindeutig zugeordnet werden oder die Schüsse wurden nicht im fließenden Verkehr abgegeben.