Regeln Autofahren unter Cannabis führt nicht mehr automatisch zum Führerschein-Entzug

Leipzig · Wer erwischt wird, wenn er unter dem Einfluss von Cannabis Auto fährt, dem wurde bisher in der Regel der Führerschein entzogen. Nun hat ein Gericht eine neue Bewertung abgegeben.

Ein Mann raucht eine selbst gedrehte Cannabis-Zigarette.

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Eine einmalige Autofahrt unter Cannabiseinfluss führt nicht mehr automatisch zum Führerscheinentzug. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf. Künftig sollen die Fahrerlaubnisbehörden gegebenenfalls mit einem Gutachten klären, ob Cannabiskonsumenten ihre Fahrtauglichkeit richtig einschätzen können. Gleichzeitig hält das Bundesverwaltungsgericht aber an dem bisherigen strengen Grenzwert fest. (Az: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16)

Üblich wird der Führerschein eingezogen, wenn Autofahrer den Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen nicht vom Autofahren "trennen" können, sprich, wenn sie sich auch fahruntauglich ans Steuer setzen. Nach bisheriger Rechtsprechung war dies bei Cannabis generell schon dann der Fall, wenn Autofahrer einmalig mit einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum erwischt wurden.

2015 hatte allerdings die mit Experten verschiedener Fachgesellschaften besetzte Grenzwertkommission einen Grenzwert von 3,0 Nanogramm THC vorgeschlagen. Unter anderem begründete die Kommission dies damit, dass der bisherige Grenzwert auch noch nach mehrtägiger Cannabisabstinenz erreicht werden kann.

Das Bundesverwaltungsgericht hielt nun dennoch an dem bisherigen Grenzwert fest, lockerte die Konsequenzen eines Verstoßes aber auf. "Allein der erstmalige Verstoß gegen die gebotene Trennung von Konsum und Fahren rechtfertigt in der Regel nicht die Annahme, dass sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat", heißt es in dem neuen Urteil. An ihrer bislang gegenteiligen Annahme halten Leipziger Richter nicht mehr fest.

Auch ein einmaliger Verstoß begründe aber Bedenken gegen die Fahreignung. Dem müsse die Fahrerlaubnisbehörde nachgehen. Im Ergebnis komme es dabei auf die Prognose an, "ob der Betroffene auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Fahren trennen wird". In der Regel werde hierfür wohl ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich sein.

(AFP)