Berliner Polizist erschießt 53-Jährige

Berlin (dpa) - Tödlicher Schuss aus einer Polizeiwaffe: Ein Polizist hat am Mittwoch auf eine 53-jährige Frau in ihrer Berliner Wohnung geschossen. Die Frau sei wenig später ihren Verletzungen erlegen, wie eine Polizeisprecherin berichtete.

Vor dem tödlichen Schuss sei die Frau mit einem Messer auf Beamte losgegangen. Die Polizisten hatten Mitarbeiter des Bezirksamtes begleitet, um die Frau aufgrund eines Vorführungsbeschlusses des Amtsgerichts mitzunehmen.

Die Frau habe sich dagegen gewehrt und ein Messer gezogen. Um sich zu schützen, hätten die Polizisten Pfefferspray eingesetzt. Außerdem seien weitere Polizisten als Unterstützung und ein Rettungswagen alarmiert worden. Als die alarmierten Polizisten eintrafen, sei die 53-Jährige auch auf sie mit dem Messer losgegangen, sagte die Sprecherin. Einen der Beamten habe sie dabei leicht am Unterarm verletzt. Dann sei der Schuss aus der Dienstwaffe gefallen.

Rettungskräfte hätten vergeblich versucht, die Verletzte zu reanimieren, sagte die Polizeisprecherin. Die 53-Jährige sei noch in der Wohnung gestorben. Die Mordkommission übernahm die Ermittlungen. Das sei üblich in solchen Fällen, sagte die Sprecherin. Die beteiligten Beamten befänden sich in psychologischer Betreuung.

Richter erlassen einen Vorführungsbeschluss, wenn Beschuldigte oder auch Zeugen ohne Entschuldigung nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen. Dann werden die Betroffenen von Ordnungshütern zwangsweise abgeholt. Ein Vorführungsbeschluss ist aber noch kein Haftbefehl.

Er kann auch erwirkt werden, wenn es beispielsweise darum geht, einen psychisch Gestörten oder Selbsttötungsgefährdeten vor einer möglichen Unterbringung in ein Krankenhaus von einem medizinischen Gutachter untersuchen zu lassen, der Patient sich aber weigert.

Worum es bei der 53 Jahre alten Frau ging, teilte die Polizei am Mittwoch nicht mit. Die Sprecherin sagte lediglich, dass „kein strafrechtlicher Hintergrund“ vorliege.