Berliner Polizist erschießt Verdächtigen in Fluchtauto

Berlin (dpa) - Ein Zivilfahnder hat in Berlin einen Verdächtigen in einem Auto erschossen. Bei dem Einsatz in der Nacht zu Mittwoch schoss die Polizei mindestens einmal auf einen Wagen, mit dem vier mutmaßliche Einbrecher flüchten wollten.

Foto: dpa

Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner. Der Fahrer des Autos wurde von einer Kugel getroffen und starb. Die Polizei nahm zwei Männer fest, ein Verdächtiger konnte zu Fuß entkommen.

Ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) der Kriminalpolizei hatte demnach in der Nacht eine Gruppe mutmaßlicher Diebe und Einbrecher observiert. Mit mehreren Zivilautos verfolgten die Fahnder die Bande bis nach Brandenburg, wo möglicherweise auch Einbrüche verübt wurden.

Zurück in Berlin entschlossen sich die Zivilpolizisten zum Zugriff. Mit mehreren Autos versuchten sie, die Männer im Stadtteil Alt-Hohenschönhausen zu stoppen und festzunehmen. Dabei kam es zu einem kleineren Zusammenstoß.

Die Männer konnten mit ihrem Auto zunächst die Flucht ergreifen, woraufhin ein Polizist mindestens einmal schoss und den Fahrer traf. Ob noch mehr Schüsse abgegeben wurden, stand zunächst nicht fest. Das Auto der Verdächtigen rollte noch weiter, rammte einen Laternenpfahl und blieb stehen. Einer der Insassen entkam zu Fuß. Die Polizei suchte mit einem Spürhund nach ihm. Im Kofferraum des Autos fand die Polizei unter anderem Dosen voller Zigarettentabak.

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln jetzt wegen der Schussabgabe mit Todesfolge. Rechtlich ist der Fall schwierig. Im entsprechenden Berliner Gesetz heißt es, ein Polizist dürfe auf flüchtende Menschen schießen, wenn sie dringend verdächtig seien, ein Verbrechen begangen zu haben. Zweck des Schusswaffengebrauchs dürfe aber nur sein, jemanden fluchtunfähig zu machen.

Am Mittwoch schoss auch in Brandenburg ein Polizist auf einen Verdächtigen, getroffen wurde jedoch niemand. Auf der Flucht vor der Polizei hatte ein Autodieb in Frankfurt an der Oder ein Polizeifahrzeug gerammt und dabei einen Polizisten verletzt. Daraufhin gab ein Polizist einen Schuss ab.

In Berlin hatten Polizisten in den vergangenen Jahren mit zwei größeren Fällen tödlicher Schüsse Aufsehen erregt. Am Silvesterabend 2008 erschoss ein Zivilfahnder aus Berlin im brandenburgischen Schönfließ einen Autodieb. Ein Gericht verurteilte den Polizisten wegen Totschlags im minderschweren Fall zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung, weil er nicht in Notwehr gehandelt habe.

Und im Juni 2013 wurde ein psychisch kranker Mann am Alexanderplatz erschossen - er hatte nackt in einem Brunnen gestanden und sich mit einem Messer selbst verletzt, bevor er einen Polizisten angriff. Der folgende tödliche Schuss wurde von der Justiz als Notwehr gewertet.