Hassprediger Beschwerde gescheitert: Salafistenprediger Lau bleibt in Haft
Hasspredigten und Aktionen wie die „Scharia-Polizei“ machten Sven Lau zu einem der bekanntesten deutschen Islamisten. Dann brachte ihn sein Engagement im Syrienkonflikt in U-Haft. Dort wird er vorerst bleiben.
Karlsruhe/Düsseldorf. Der unter Terrorverdacht stehende islamistische Prediger Sven Lau bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft. Eine Beschwerde des 35-Jährigen verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 10. März, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Az. StB 4/16).
Lau drohe bei einer Verurteilung eine erhebliche Freiheitsstrafe, heißt es darin. Es sei davon auszugehen, dass er nach wie vor auf ein Netzwerk Gleichgesinnter zurückgreifen könne, das ihm ein Untertauchen ermögliche. Zudem habe er sich in der Vergangenheit mehrfach über ein Ausreiseverbot hinweggesetzt.
Die Bundesanwaltschaft hatte den als Initiator der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ bekanntgewordenen Salafistenprediger Mitte Dezember festnehmen lassen. Lau soll von Deutschland aus als verlängerter Arm der in Syrien aktiven Terrororganisation Jamwa tätig gewesen sein, die eng mit dem Islamischen Staat (IS) verbunden ist.
Den Ermittlern zufolge beschaffte Lau 2013 drei Nachtsichtgeräte für islamistische Kämpfer in Syrien. Außerdem soll er Mitgliedern der salafistischen Szene vor allem im Großraum Düsseldorf bei der Reise ins Kampfgebiet geholfen haben. Auch er selbst reiste mehrmals nach Syrien.
In dem Karlsruher Beschluss wird unter anderem geschildert, wie Lau mit einem Schleuser zusammenarbeitete und zwei Syrien-Kämpfern Geld überbrachte. Die Ermittler stützen ihre Vorwürfe auf die Auswertung von Videobotschaften, Chat-Dateien und Fotos von Laus Laptop. Zitiert wird auch ein Gutachter, der Lau wegen seiner emotionalen Rhetorik „eine hohe suggestive Wirkung“ vor allem auf junge Muslime zuspricht.
Im Jahr 2014 hatte Lau für Empörung gesorgt, als er mit Warnwesten ausgestattete Islamisten als Sittenwächter durch Wuppertal patrouillieren ließ. Dieser Auftritt wurde später aber von einem Gericht als nicht strafbar eingestuft.