Bewährungsstrafe für 98-jährigen Berliner
Mehr als ein halbes Jahrhundert hat ein heute 98-jähriger Berliner ein harmonisches Eheleben geführt. Am 12. Juni wollte der schwer kranke Mann sich und seine Frau töten. Er glaubte, die 74-Jährige könne ohne ihn nicht leben. Am Donnerstag fiel das Urteil.
Berlin (dpa). Mit lauter Stimme verkündete Richter Matthias Schertz die Strafe: Zwei Jahre Haft mit Bewährung wegen versuchten Totschlags. Im Rollstuhl mit senfgelber Jacke gekleidet nahm der älteste Angeklagte der Hauptstadt das Urteil ohne Regung entgegen. Was den 98-Jährigen mehr beschäftigte, ist die Zukunft. „Kann ich noch mal mit meiner Frau zusammenleben?“. Mit dieser Frage rührt der frühere Dekorateur die Prozessteilnehmer im Berliner Landgericht.
Die 24 Jahre jüngere Frau, deren körperliche Wunden verheilt sind, hat ihrem Mann verziehen. Sie lebt in einem Seniorenheim und lehnt Kontakte zur Zeit ab. Sterben wollte sie nicht. Am 12. Juni hatte die Berlinerin das Frühstück in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Wilmersdorf bereitet, als es plötzlich laut knallte. Durch den Schuss aus einer Schreckschusswaffe erlitt die Frau ein Knalltrauma.„Er dreht durch, er will uns umbringen“, alarmierte sie die Tochter am Telefon.
Als der Schuss keine Wirkung zeigte, griff der Angeklagte zu einer Baseballkeule und schlug mehrmals zu. Mit einem Messer verletzte er seine Frau schließlich an Hals und Hand. Als er dachte, sie ist tot, wollte sich der Berliner die Pulsader aufschneiden. Die Tat erschien als klassische Form des sogenannten erweiterten Suicids. Die Tochter alarmierte die Polizei. Die Eheleute kamen ins Krankenhaus.
Der 98-Jährige hat die Tat gestanden. Mit eigenen Worten hatte er seine Verzweiflung geschildert. Seine zahlreichen Gebrechen setzten ihm zu. Auch die Frau hatte vor der Tat eine schlechte Nacht mit furchtbaren Schmerzen, sagte Richter Schertz. Der Angeklagte glaubte, seine Frau sei kränker als sie war. Er entschloss sich, dem Leben gemeinsam ein Ende zu setzen. Er traute ihr nicht zu, das Leben allein zu meistern. Der Angeklagte spielte den dominanten Part, die Hausfrau sah sich als sein Schmuckstück, fasste die Strafkammer die Rollenverteilung in der 52-jährigen Ehe zusammen.
In seinem milden Urteil ging das Gericht von einem minderschweren Fall aus. Der mit Abstand älteste Angeklagte Berlins sei lebensmüde bei seiner Verzweiflungstat gewesen. Er leide an fortgeschrittener Demenz und sei vermindert schuldfähig. Bis zu jenem Tag habe der Berliner einen tadellosen Lebenswandel geführt.Die zunächst angedachte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie bleibt dem betagten Mann erspart. Eine Gefahr für die Frau bestehe nicht, da der Kontakt abgebrochen sei, begründete Schertz die Entscheidung. Der 98-Jährige wird ab jetzt auch in einem Altersheim leben. Seine Tochter hatte ihm im Prozess zur Seite gestanden.