BGH-Verhandlung: Experte vergleicht Legal Highs mit Russisch Roulette
Karlsruhe (dpa) - Sie werden oft als Kräutermischungen oder auch Lufterfrischer angeboten - sogenannte Legal Highs sind teils aber hoch gefährliche Drogen.
Darauf hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) der Freiburger Toxikologe Volker Auwärter hingewiesen. Ein Problem der häufig in China oder Indien hergestellten synthetischen Rauschmittel sei bereits, dass es bei den Substanzen von Päckchen zu Päckchen starke Schwankungen geben könne und die Drogen somit immer anders wirkten. „Es ist Russisch Roulette auf Kosten der Verbraucher“, sagte der Experte. Es seien Vergiftungswellen und auch Todesfälle möglich.
Der 1. BGH-Strafsenat hat insgesamt zwei Sachverständige geladen, um herauszufinden, ab wann der Besitz oder Verkauf mancher Mischungen der Designerdrogen bestraft werden sollte. Ein schwieriges Unterfangen, wie sich bei der mündlichen Verhandlung herausstellte. Ein Urteil ist noch nicht absehbar, es sollte nicht mehr am Mittwoch gesprochen werden.
Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werden Legal Highs meist als Räuchermischungen, Badesalze oder Reiniger verkauft, um den Zweck der Produkte - den Konsum - zu verschleiern.
Die BGH-Richter überprüfen ein Urteil des Landgerichts Landshut. Es hatte einem Angeklagten angelastet, drogenhaltige Kräutermischungen über das Internet verkauft zu haben. Das Landgericht verurteilte den Mann 2013 unter anderem wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu zwei Jahren Bewährungsstrafe. Es hatte den Anteil der künstlichen Cannaboide mit insgesamt 1,75 Gramm als „nicht geringe Menge“ eingestuft. Der Mann ging daraufhin in Revision.
Der BGH überprüft anhand dieses Falls, ob das Landgericht richtig entschieden hat. Die beiden Gutachter sollen den Richtern darlegen, wie diese künstlichen Drogenstoffe wirken, ab welchem Grenzwert sie gefährlich sind.