Black Friday Black Friday - Die wichtigsten Tipps für Schnäppchenjäger
Düsseldorf · Der Black Friday wird als Festtag für günstige Angebote angepriesen. Doch nicht alle Angebote sind „Preisknaller“. Bei einigen lauern sogar Fallen.
„Angebote den ganzen Tag“, „nur heute“, „täglich neue Angebote“ - ganz klar, am 23. November werden Urinstinkte geweckt. Die Händler online und vor Ort überschlagen sich am Black Friday mit spektakulär klingenden Rabatt-Aktionen. Alles ist reduziert und nur für Stunden zu haben. Die Preise scheinen nur so zu purzeln - doch wer wirklich ein Schnäppchen machen möchte, sollte laut Verbraucherschützern einige Dinge beachten. Die wichtigsten Punkte in Kürze:
1. Auch beim Amazon-Marketplace sind dubiose Händler unterwegs
Damit der Schnäppchen-Tag keinen Ärger nach sich zieht, sollten Kunden bei Plattformen wie dem Marktplatz von Amazon besonders am Black Friday aufpassen, rät die Verbraucherzentrale in NRW. Dort würden auch dubiose Händler Angebote zu „Traumpreisen“ machen, bei denen Käufer per Vorkasse sollen, ihre Ware aber nie erhalten. Gerade in der Rabatt-Schlacht am Black Friday sei die Verwechslungsgefahr von seriösen Händlern und sogenannten „Fakeshops“ besonders hoch.
„Daher gilt: Zahlen Sie nur über die sicheren Bezahlwege wie per Rechnung oder Lastschrift, lassen Sie sich nicht in einen gefährlichen Vorkasse-Kauf locken“, so die Verbraucherzentrale in NRW.
2. Black Friday-Rabatte überprüfen
Eine weitere Gefahr, die einige Händler ausnutzen: Der Kauf-Rausch. Fett durchgestrichene „Originalpreise“ werden mit Preisen überschrieben, die weit darunter liegen und daher günstig erscheinen. Doch die Verbraucherschützer warnen: Stichproben hätten in den vergangen Jahren offenbart:
„Durchschnittlich lagen die Preisreduzierungen an solchen Rabatttagen statt versprochener 50 % oder mehr in Wirklichkeit oft bei unter 20 %.“
Viele der Preisknüller werden laut Verbraucherschützern durch einen Preisvergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers erzeugt - die verlange aber kaum ein Anbieter - auch kurz nach der Einführung eines Produktes.
3. Verschiedene Preismaschinen nutzen
Was eigentlich zum A und O eines Schnäppchenjägers gehört, wird durch die oben angesprochene Rabatt-Schlacht erschwert: Preise sollten vor dem Kauf verglichen werden. Helfen können laut Verbraucherschützern Preissuchmaschinen. Dabei sollten unterschiedliche genutzt werden.
„Es gibt nicht die eine beste Suchmaschine. Erst wenn sich ein "Black Friday"-Angebot mit Suchen in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lässt, lohnt sich der Klick auf den Kaufen-Button mutmaßlich“ (Verbraucherzentrale NRW)
4. Zeitdruck soll Kunden am Black Friday zum Kauf treiben
Wie anfangs schon beschrieben: Die Anbieter nutzen die Konzentration auf einen Rabatt-Stichtag, um eine Art Kaufdruck zu erzeugen. Ablaufende Uhren und Balken sollen die Kaufentscheidung beschleunigen. Hier haben die Verbraucherschützer zwei Tipps: Wenn die Zeit für die Überprüfung eines scheinbaren „Preiskrachers“ nicht reicht, sollte zumindest vorher geprüft werden, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist. Dann können Kunden den Preis anschließend vergleichen und von der Bestellung unter Umständen Abstand nehmen.
5. Der letzte Ausweg - das Recht auf Widerruf
Wenn der Kunde dann doch einen Kauf getätigt haben, der im Nachhinein nicht gefällt oder sich als „Fake-Schnäppchen“ herausstellt, bleibt laut Verbraucherschützern noch das Widerrufsrecht: Das sei bei einem Onlinekauf in der Regel „ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts gestattet. Allerdings kann es sein, dass dafür Rücksendekosten anfallen. Die jeweiligen Vorgaben eines Händlers sollten Sie vor dem Kauf prüfen“, schreibt die Verbraucherzentrale.