Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er eine 74-Jährige und ihren drei Jahre älteren Bruder mit je elf Messerstichen in ihrer Villa in Gütersloh getötet hat. Anschließend war in einem oberen Stockwerk eine Gasleitung aufgedreht worden, um mit einer Explosion die Spuren zu verwischen.
Der Verurteilte war mit den Opfern befreundet. Sein Motiv blieb im Prozess im Unklaren. Er hatte die Vorwürfe stets abgestritten.